Ein Reichsbürger, der einen Onlineshop für Nahrungsergänzungsmittel betreibt, darf von den Kunden für die Dauer des Vertrags keine Zugehörigkeit zum "Königreich Deutschland" verlangen. Das Landgericht Frankfurt am Main gab in einem Versäumnisurteil einer Klage der Verbraucherzentrale Hessen Recht, wi
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