Für die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkasse sind bei gesetzlich Versicherten inzwischen die Ärzte zuständig. Eine verspätete Übermittlung führt daher seit Anfang 2021 nicht mehr zum Verlust von Krankengeld, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mo
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