Das Landgericht im baden-württembergischen Rottweil hat eine Klage gegen einen deutschen Impfstoffhersteller wegen eines behaupteten Corona-Impfschadens abgewiesen. Das Gericht sah nach Angaben vom Mittwoch in seiner Entscheidung keine Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzensgeld. (Aktenzeichen 2
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