Impfpflicht durch die Hintertür? Neues Infektionsschutzgesetz von Jens Spahn in der Kritik!


Gerade arbeitet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (39, CDU) mit Hochdruck an der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetz. Denn am 7. Mai wird das Infektionsschutzgesetz zum ersten Mal vor dem Bundestag debattiert. Wenn alles läuft wie geplant, sollen am 11. Mai Experten angehört werden, damit das gesamte Gesetz bereits am 15. Mai im Bundesrat abgesegnet werden kann. Doch jetzt gibt es selbst in den eigenen Reihen Kritik an Spahns Gesetzesentwurf.

Diese Passage bereitet einigen Experten Kopfzerbrechen

Besonders eine Passage sorgt bei den Kritikern für Unmut. In §28 Abs. 1, Satz 3 steht geschrieben: „Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach §22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“ Mit einfachen Worten ausgedrückt bedeutet dies: Was eigentlich lediglich als Ausnahme bei „epidemiologischen Lagen“ gedacht ist, führt im Umkehrschluß zu einer vorgeschriebenen Impfpflicht, die bis zum Entzug von Freiheitsrechten gehen kann, wenn eine Person keinen Impfpass oder eine Arzt-Bescheinigung vorweisen kann. Auf dieser Grundlage könnte den Menschen aufgrund des Verdachts einer Erkrankung verboten werden, öffentliche Orte zu betreten oder zur Quarantäne gezwungen werden, wenn sie keine Immunität durch eine Impfung vorweisen können.

Was plant der Bundesgesundheitsminister genau?

Spahns Ministerium plant außerdem die Einführung eines Immunitätsausweises. Dies bedeutet, dass Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, eine Immunität bescheinigen lassen können, wenn die Wissenschaft den Beweis erbringt, dass nach einer Coronavirus-Infektion tatsächlich Immunität besteht und ein von der Erkrankung Genesener, keine andere Menschen mehr anstecken kann.

Spahn hatte wegen dieses heiklen Themas beim Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten. Spahn wolle sicherstellen, dass bei dem Projekt auch die ethischen Aspekte der Vorschriften berücksichtigt werden. Nun wartet Spahn auf die Antwort der Ethik-Experten. Zuerst hatte die “Bild am Sonntag” über Spahns Brief an den Ethikrat berichtet.

Impfpflicht für alle durch die Hintertür?

Versucht Spahn aus diese Weise etwa eine generelle Impfpflicht für alle Bundesbürger einzuführen? Denn das nun zu debattierende Gesetzt soll in Zukunft natürlich nicht nur auf das Coronavirus angewendet werden. Besonders interessant dürfte daher die Frage sein, welche Krankheit zukünftig als Epidemie gilt und von diesem Standpunkt aus dann eine Pflichtimpfung erfordert.

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