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Richtiger Umgang mit dem Smartphone: Das sind fünf absolute No-Gos

Knigge für Handy-Nutzer

"Umgangsformen sind Formen, die zunehmend umgangen werden", soll der deutsche Autor, Kabarettist und Schauspieler Oliver Hassencamp (1921-1988, "Burg Schreckenstein") einmal erklärt haben. Was er wohl von Smartphones gehalten hätte, die den Alltag, den Umgang miteinander und teils das ganze Leben vieler Menschen heutzutage bestimmen? Hier fünf absolute No-Gos, die man unbedingt vermeiden sollte, wenn man ein gewisses Maß an Höflichkeit wahren möchte.

Moment, ich muss schnell meinen Feed checken...

Nicht nur für Dates und Verabredungen gilt: Der Mensch geht immer vor. Nicht umsonst verbieten viele Eltern ihren Kindern das Smartphone mit an den Essenstisch zu bringen. Es ist ein Zeichen mangelnden Interesses, je nach Ausprägung vielleicht sogar einer gewissen Ablehnung, wenn man lieber auf das Display des Handys starrt, als dem Gegenüber in die Augen zu sehen.

Man sollte sich fragen: Wie würde ich mich fühlen, wenn mein Date oder Gesprächspartner lieber surft oder sich auf Instagram, bei WhatsApp und Co. herumtreibt, während wir gerade miteinander sprechen? Natürlich gibt es Ausnahmen. So kann man zum Beispiel schnell ein gespeichertes Foto heraussuchen, wenn man dies dem Gegenüber unbedingt zeigen möchte. Das sollte man zuvor aber auch ankündigen und sagen, warum man gerade das Smartphone aus der Hosen- oder Handtasche holt. Erwartet man beispielsweise einen wichtigen Anruf, sollte dies zuvor ebenfalls kommuniziert werden. Dann ist auch niemand böse, wenn das Gespräch mal kurz unterbrochen wird.

Finger weg vom Display!

Gerade wenn man über vergangene Urlaube oder dergleichen plaudert, greifen viele Menschen gerne zum Smartphone, um dem Gesprächspartner einen besonderen Schnappschuss zu zeigen. Gibt der Besitzer des Handys dazu das Gerät an das Gegenüber weiter, ist das kein Freifahrtschein, um weiterzuwischen und sich auch andere gespeicherte Aufnahmen anzusehen. Tut man das unaufgefordert trotzdem, kommt dies einem Vertrauensbruch und der Verletzung der Privatsphäre des anderen gleich. Es könnten sich beispielsweise private Bilder auf dem Smartphone befinden, die nicht für die Augen anderer Menschen bestimmt sind.

Das Hochladen abklären

Ein ebenfalls starker Eingriff in die Privatsphäre ist es zudem, Aufnahmen wie Bilder oder Clips ohne vorherige Erlaubnis im Internet zu veröffentlichen. Wer ein Foto, auf dem sich zum Beispiel auch Freunde befinden, mit der Welt teilen möchte, sollte zuvor unbedingt das Okay der anderen abgebildeten Personen einholen. Denn es kann tausende Gründe geben, warum eine Veröffentlichung womöglich nicht gerne gesehen ist. Es gehört sich außerdem nicht, Bilder von fremden Personen zu knipsen und im Internet zu posten. Das kann sogar rechtliche Konsequenzen haben, denn jeder besitzt ein "Recht am eigenen Bild", das Teil des Persönlichkeitsrechts ist.

Keine laute Musik

Für die Zeit nach der Corona-Krise gilt natürlich wieder: Im Theater oder Kino gehört es sich, das Smartphone lautlos zu stellen oder ganz auszuschalten. Ähnliches gilt auch für den öffentlichen Raum im Allgemeinen. Es ist immer bevorzugt, das Handy lautlos zu lassen oder zumindest einen möglichst dezenten Klingelton auf angenehmer Lautstärke zu verwenden. Nicht anders ist es beim lauten Abspielen von Videos oder Musik. Im eigenen Garten mag das nach Absprache mit den Nachbarn noch in Ordnung sein, in öffentlichen Verkehrsmitteln jedoch nicht.

Vorsicht, ein Auto!

Nicht nur unerwünscht sondern sogar gefährlich kann es sein, unentwegt auf das Smartphone zu starren, während man sich in der Öffentlichkeit bewegt. Rempelt man deswegen in der Fußgängerzone einen anderen Passanten an, geht das im Regelfall noch glimpflich aus. Aus einer leicht vermeidbaren, unschönen Situation wird allerdings schnell bitterer Ernst, wenn man wegen dem leuchtenden Display im Straßenverkehr abgelenkt ist. Natürlich können Nutzer auch in der Öffentlichkeit auf ihr Smartphone schauen, nehmen sie allerdings gerade aktiv am Verkehr teil, sollte aus Sicherheitsgründen darauf verzichtet werden. Es spricht beispielsweise nichts dagegen, sich beim Warten an der Bushaltestelle so die Zeit zu vertreiben. Auch hier sollte man allerdings darauf achten, dass man seine Mitmenschen nicht stört, indem man beispielsweise unachtsam im Weg steht.