Während die Infektionszahlen in Deutschland neue Höchstwerte erreichen hat die zukünftige Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP nun den Plan für die Bekämpfung von Corona für den Winter bekannt gemacht. Bereits in den nächsten Wochen soll das Infektionsschutzgesetz angepasst werden, um auch ohne die “epidemische Lage von nationaler Tragweite“ Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus treffen zu können.
Offenbar haben sich die Koalitionspartner geeinigt, sämtliche Corona-Maßnahmen bis zum 19. März 2022 zu verlängern. Im Anschluss an dieses Datum sollen die Maßnahmen dann auslaufen. Das Gesetz soll dahingehend angepasst werden, dass im öffentlichen Raum
Abstand gehalten werden muss. Dies sei insbesondere in öffentlichen Innenräumen wichtig. Überall dort soll auch das Tragen einer Schutzmaske vorgeschrieben sein. Um Zugang zu verschiedenen Einrichtungen zu erhalten, muss zwingend ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erbracht werden. Überall wo es möglich ist, müssen
Hygienekonzepte eingeführt und angewendet werden. Zudem soll die Gesetzesänderung dann die Möglichkeit bieten, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen auszusprechen. Hier sind dann vor allem Schulen und Kindergärten betroffen. Außerdem sollen die Kontaktdaten der Menschen bei Veranstaltungen oder zum Beispiel in Restaurants hinterlegt werden müssen, um eine Nachverfolgung der Infektionsketten zu erlauben.
Bereits jetzt hat die Koalition angekündigt, die Sonderregelung für das Kinderkrankengeld zu verlängern. Dies erlaubt jedem Elternteil der Kinder, bei deren Krankheit 30 Tage statt 20 Tagen zuhause zu bleiben. Bei Alleinerziehenden soll sich der Anspruch entsprechend pro Kind von 30 auf 60 Tage verdoppeln. Auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird offenbar verlängert. Dies bedeutet in der Praxis, dass Personalkontakte sowie die Nutzung von Betriebs- und Pausenräumen weiter auf das notwenige Minimum reduziert werden müssen. Die “epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wird nicht über 25. November hinaus verlängert werden. Das Management der Pandemie soll zukünftig in den Händen der einzelnen Bundesländer liegen. Dazu soll ein bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog erstellt werden, aus dem die Landesparlamente ihre Maßnahmen gegen eine Ausbreitung von Covid-19 auch ohne die Feststellung der epidemischen Lage auswählen können.