Viele Arbeitnehmer, die als Angestellte des öffentlichen Diensts arbeiten, dürfen sich im März 2022 über eine steuerfreien Bonus wegen der Corona-Pandemie freuen. In diesem Artikel wird nun erklärt welche Berufsgruppen ihn erhalten und für wen er wirklich steuerfrei bleibt.
Im Jahr 2022 sollen bis März etwas mehr als eine Million Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesländer (außer in Hessen) eine Sonderzahlung wegen der Corona-Pandemie bekommen. Die Zahlung soll spätestens bis zum 31. März gezahlt werden. Dabei handelt es sich um 1.300 Euro, die steuerfrei sind. Für Praktikanten, studentische Beschäftigte und Azubis ist eine Zahlung von 650 Euro vorgsehen. Das Geld bekommen Mitarbeiter der Landesbehörden, Schulen, Kitas, Unikliniken sowie Mitarbeiter der Polizei und der Feuerwehr. Doch auch Straßenmeistereien, Forst- oder auch Abfallbetriebe werden einen Bonus erhalten, von dem zum Beispiel in Bayern auch Beamte profitieren. Ein wenig niedriger wird die Zahlung in Hessen ausfallen, wo sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen Corona-Bonus von 1.000 Euro geeinigt hatten. Denn Hessen war schon im Jahr 2004 aus der Tarifgesellschaft der Länder (TdL) ausgetreten.
Zusätzlich zu diesem Corona-Bonus steht es den Arbeitgebern frei, den Mitarbeitern eine weitere steuerfreie Prämie zu “schenken”. Diese Zahlung soll als Ausgleich für die Mehrbelastung während der vielen Monate der Pandemie gelten. So lange die Gesamthöhe des Bonus 1.500 Euro nicht überschreitet, bleibt die Prämie tatsächlich steuerfrei, wobei es keine Rolle spielt, ob die Zahlung monatlich oder als Einmalzahlung erfolgt. Beträge über dieser Summe müssen dann allerdings versteuert werden. Außerdem muss die Zahlung zuzüglich zum Arbeitslohn gezahlt werden. Einen weiteren Bonus sollen die Pflegekräfte bekommen. Diese Auszahlung soll ebenfalls im Lauf des Jahres 2022 erfolgen. Dafür will die Regierung insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen.