Nächstes Hammer-Urteil gegen den 2G-Regel! Nachdem am Vortag das OVG Lüneburg die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen für unrechtmäßig erklärt hatte, zog am der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am Freitag nach und kippte seinerseits die 2G-Regel an den Hochschulen in Baden-Württemberg.
Ab sofort dürfen in Baden-Württemberg auch wieder Studenten mit
negativem Coronatest an Präsenzveranstaltungen ihrer Hochschule teilnehmen. Dies bestätigte am Freitag der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in seinem Urteil. Dieser setzt die 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug. Seit einiger Zeit hatten nur Geimpften und Genesenen Zugang zu den Universitäten. Aus diesem Grund hatte ein ungeimpfter Student einen Eilantrag gestellt, weil er diese Regelung als unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte angesehen hatte. Allerdings lehnte das Gericht dafür seinen Antrag auf Lockerung der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte ab. Seit Ende November war an den baden-württembergischen Hochschulen die Alarmstufe II eingeführt worden, die automatisch die 2G-Regelung als Voraussetzung für das Betreten der Universitäten und Hochschulen vorgesehen hatte. Ausnahmen hatte es für Praxisveranstaltungen wie Laborpraktika, Prüfungen oder den Besuch von Bibliotheken gegeben. Wegen der aktuell in Baden-Württemberg gültigen Corona-Verordnung waren die Universitäten gar verpflichtet, die Impfnachweise ihrer Studenten zu kontrollieren. Auch hier kam der VGH Mannheim zur Auffassung, dass dies dem Grundrecht auf die freie Auswahl der Ausbildungsstätte widerspricht und die im Rahmen der Ausbildung notwendigen Tätigkeiten grundrechtlich geschützt seien.
Durch die 2G-Regelung sieht das Gericht den erfolgreichen Abschluss eines Semesters gefährdet. Dies könne dann zur Verlängerung oder gar einer Gefahr zur Beendigung des Studiums führen, argumentierten die Mannheimer Richter laut Mitteilung. Das könnte zu einer Verlängerung des Studiums führen oder gar den Studienerfolg insgesamt gefährden. Allerdings geht das Gericht nicht näher darauf ein, welche Maßnahmen die Hochschulen treffen müssen, um ungeimpften Studenten erneut die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Das vom Verrwaltungsgerichsthof Mannheim gefällte Urteil ist nicht anfechtbar und muss nun also im gesamten Bundesland Baden-Württemberg umgesetzt werden. Nun müssen sich die Universitäten und Hopchschulen also andere Regelungen einfallen lassen. Schon am Donnerstag war in Niedersachsen die 2G-Regel im Einzelhandel von OVG Lüneburg als “unverhältnismäßig” gekippt worden.