Gerade erst hat die Regierung mit der Auszahlung der neuen Grundrente begonnen. Als erstes wurden jetzt die Neu-Rentner informiert, ob sie den beschlossenen Aufschlag bekommen. Diese Anforderungen müssen erfüllt sein, damit die Rentner in den Genuß einer höheren Zahlung kommen.
Seit dem Beginn des Jahres gibt es in Deutschland die Grundrente. Mit ihr erhält ein Teil der Rentner einen Aufschlag auf die Rente. Dies betrifft vor allem Personen, die lange gearbeitet haben und dabei leider nur unterdurchschnittlich verdient haben. Die Idee der Grundrente ist es, dass die Betroffenen mehr Geld zur Verfügung haben als nur die einfache Grundsicherung, die es bereits seit dem Jahr 2005 gibt. Im Juli wurde die Grundrente nun zum ersten Mal an die Berechtigten ausgezahlt. Die ersten Rentner, die in den Genuß der Aufstockung gekommen sind, waren die gerade erst rentenberechtigten Rentner, die kürzlich in den Ruhestand gegangen sind. Die Grundrente wird nun rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausbezahlt. Dies verursacht einige Arbeit für die Rentenversicherung. Denn dort muss man die Ansprüche von 26 Millionen deutschen Rentnern prüfen. Die Prüfung werden nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zunächst mit den ältesten Jahrgängen beginnen und sich dann schrittweise auf die jüngeren Jahrgänge ausweiten. Bis Ende 2022 sollen auch die letzten Fälle dann komplett geprüft sein. Von Seiten der Rentenversicherung wird angenommen, dass etwa 5 Prozent aller Rentner die Grundrente erhalten werden.
Einen Anspruch auf eine Grundrente sollen Menschen haben, die mindesten 33 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die volle Summe gibt es allerdings nur, wenn mindestens 35 Jahre Beitragszahlungen erfolgt sind. Zudem richtet sich die Grundrente nach der durchschnittliche Höhe des Einkommens. Zudem muss die Beitragsleistung der Rente mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes entsprochen haben. Umgerechnet entspricht dies einem Bruttoverdienst von 1.039 Euro im Monat. Außerdem wird das Einkommen des Lebenspartners angerechnet. Um den vollen Aufschlag zu erhalten dürfen Alleinstehende maximal 1.250 Euro verdienen, bei Lebenspartnern beträgt dieser Betrag 1.950 Euro. Der maximale Aufschlag zur Rente wird 418 Euro betragen. Im Durchschnitt rechnet die Bundesregierung mit einer Erhöhung von 75 Euro.
Zum Erhalt der Grundrente müssen die Rentner keine gesonderten Schritte unternehmen. “Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt automatisch, ob die Voraussetzungen für die Zahlung des Zuschlags erfüllt sind”, erklärt ein Sprecher der Rentenversicherung. Neue Rentner sehen auf ihrem Rentenbescheid, ob sie die Grundrente bekommen. Allerdings werden diejenigen Rentner mit einem besonderen Bescheid darüber informiert, dass man einen Anspruch auf einen Zuschlag hat. Wer hingegen keine Ansprüche auf den Zuschlag hat, wird keine gesonderte Benachrichtigung erhalten.