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Keine Lohn mehr für Ungeimpfte! Neue Regelung tritt in Kraft – Druck zum impfen nimmt zu!

Bisher haben auch ungeimpfte Arbeitnehmer weiterhin eine Lohnerstattung erhalten, wenn sie sich wegen des Coronavirus in Quarantäne begeben mussten. Doch diese Regelung ist nun zum 1. November weggefallen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser neuen Regel.

Keine Erstattung des Verdienstausfalles mehr – Ungeimpften drohen finanzielle Einbußen

Auch nicht geimpfte Arbeitnehmer haben bisher den Verdienstausfall bezahlt bekommen. wenn sie eine Quarantäne absolvieren mussten. Doch dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung fällt jetzt zum 1. November weg. Dieser Beschluss wurde von der Mehrheit der Bundesländer schon Ende September beschlossen. Lediglich zwei Bundesländer haben gegen diese Regelung gestimmt. Dabei handelt es sich um Bremen und Thüringen. Bislang hatten alle Beschäftigten, die wegen einer verhängten Quarantäne nicht arbeiten konnten, Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber tritt gegenüber dem Arbeitnehmer in Vorleistung und erhält dann vom Staat das Geld auf Antrag zurück. So konnte der Lohnausfall für einen Zeitraum von maximal 6 Wochen erstattet werden. Ab der siebten Woche sinkt der Anteil dann auf lediglich 67 Prozent des Verdienstausfalles. Diese Lohnerstattung soll nun für viele ungeimpfte Arbeitnehmer wegfallen.

Wen trifft diese Neuregelung nicht?

Doch es gibt auch Ausnahmen. Diese gelten für alle Erwachsenen, die sich tatsächlich mit dem Coronavirus angesteckt haben. Infizierte Arbeitnehmer haben ein Recht auf Lohnfortzahlung und zwar unabhängig davon, ob sie geimpft oder nicht geimpft sind. Zudem gilt die Regelung auch nicht für schwangere und stillende Frauen. Denn die Regelung gilt auch nicht für diejenigen, für die bis zu 8 Wochen vor der anzutretenden Quarantäne keine Empfehlung zur Impfung vorgelegen hatte. Außerdem gilt die Neuregelung auch nicht für Beamte. Die Änderung der Lohnfortzahlung war geändert worden, weil das Verhalten von ungeimpften Personen als unsolidarisch angesehen wird. Mittlerweile könne sich jede Person impfen lassen. Die Impfstoffknappheit der Vergangenheit besteht seit Monaten nicht mehr. “Jetzt entscheiden alle, die sich leider bis jetzt nicht impfen lassen, auch darüber, dass sie über diese staatliche Solidarität nicht mehr verfügen können“, verdeutlicht der baden-württembergische Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Manfred Lucha.

Wer muss aktuell in Quarantäne?

Die Quarantäne wird aktuell fast nur noch für ungeimpfte Personen vorgeschrieben. Für geimpfte Menschen, die als Kontaktperson eines Infizierten ausgemacht wurden, wird aktuell keine Quarantäne fällig.

Deshalb wird eine Quarantäne nur dann ausgesprochen, wenn man als Ungeimpfter Kontakt mit einer mit Corona infiziert Person gehabt hat. Außerdem müssen auch Reiserückkehrer eine 10-tägige Quarantäne antreten, die aus Hochrisikogebieten zurückkehren oder eine 14-tägige Quaratäne, wenn die Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet erfolgt.

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