Mit dem Start des neuen Jahres wird im Januar 2022 der Kinderzuschlag erhöht. Dies bedeutet, dass die deutschen Familien zum Teil mehr Geld vom Staat erhalten werden, Wer sich auf einen Zuschlag freuen kann, wird in diesem Artikel erwähnt.
Wie so häufig werden zu Beginn des neuen Jahres auch neue Regeln fällig. Da macht auch das Jahr 2022 keine Ausnahme. Einer der neuen Regeln bringt einen Vorteil für viele einkommensschwache Familien mit sich. Denn zum 1 Januar wird der Kinderzuschlag um 4 Euro pro Kind und Monat auf einen Gesamtbetrag von 209 Euro ansteigen.
Allerdings gilt dieser Zuschlag nicht generell für alle Empfänger des Kindergeldes. Den diesen Kindergeld-Bonus werden nur Eltern bzw. Erziehungsberechtigte erhalten, deren Einkommen bisher nicht zur Versorgung der ganzen Familie ausreicht. Um den Kindergeldzuschlag zu erhalten, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird, muss ein Antrag ausgefüllt werden. Dieser Antrag wird dann für einen Zeitraum von 6 Monaten bewilligt. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, muss der Antrag erneut gestellt werden.
Der Zuschuss kann nur von Familien beantragt werden, die bereits Kindergeld beziehen. Außerdem muss das Bruttoeinkommen der Familie mindestens 900 Euro betragen. Bei alleinerziehenden Elternteilen liegt dieser Betrag bei mindestens 600 Euro. Kinder, für die der Kindergeld-Bonus fließt, dürfen nicht älter als 25 Jahre sein, müssen im elterlichen Haushalt leben und dürfen auch nicht selbst verheiratet sein. Dieser Kindergeldzuschlag wird für jedes einzelne Kind gesondert berechnet. Der Höchstbertrag steigt von 205 Euro auf 209 Euro an. Beantragt werden muss der Kindergeld-Bonus bei der
zuständigen Familienkasse. Dies geschieht entweder vor Ort oder kann auch online gemacht werden. Anschließend müssen dann Einkommens- und Vermögensnachweise eingereicht werden. Für die Berechnung des Kindergeld-Zuschlags sind neben dem Einkommen der Eltern auch Eltern-Einkommen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder BAföG mit anzugeben, die ebenfalls in die Berechnung eingezogen werden.