Manche Menschen haben sich während der Pandemie mit lediglich einer Dosis des Impfstoffs von “Johnson & Johnson” gegen das Coronavirus immunisieren lassen. Offiziell gilt man mit dieser Impfung nun in Deutschland nicht mehr als vollständig geimpft. Dies bestätigt nun das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in einer Veröffentlichung.
Seit Samstag ist nun eine wichtige Neuerung offiziell geworden. Wer sich nur eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson abgeholt ab, gilt seit diesem Samstag als nicht mehr vollständig geimpft. Für eine ausreichende Schutzwirkungen seien bei diesem Impfstoff nun auch offiziell zwei Impfdosen notwendig. Diese Einstufung wird notwendig, weil sowohl die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und auch die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) jetzt direkt auf eine Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts verweisen, wo dies nun so bestätigt wird. Denn eigentlich hatte die Zulassung des Impfstoffs des amerikanischen Unternehmens eigentlich auf nur 1 Impfung basiert.
In Deutschland war der Impfstoff hauptsächlich bei “schwer erreichbaren” Gruppen wie Asylbewerbern oder Obdachlosen eingesetzt worden, von denen man vermutete, sie könnten eventuell nicht zu einem 2. Impftermin erscheinen. Seit längerer Zeit wird der Impfstoff in Deutschland praktisch gar nicht mehr verabreicht. Weil zuletzt immer wieder Rufe laut wurden, soll der Begriff “vollständig geimpft” nun komplett neu definiert werden.
Denn in den verschiedenen wird die Definition sehr unterschiedlich ausgelegt. So ist für den Begriff “geboostert” in den Bundesländern
Hamburg, Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bei den mit Johnson-&-Johnson-Einmalgeimpften nur eine zweite Impfung notwendig, um als geboostert zu gelten. In Bayern sind dazu im Gegenzug aber zwei weitere Dosen eines mRNA-Impfstoffs notwendig. Offenbar ist die Regelung bisher nicht in allen Bundesländern gleich. Durch die neue Regelung des PEI sollen diese Dinge in Deutschland zukünftig einheitlich bewertet werden.