In einer Zahnarztpraxis in Kronberg soll sich bereits vor einigen Wochen ein Todesdrama abgespielt haben. Dort ist ein 4-jähriges Kind verstorben, nachdem es eine Narkosespritze erhalten hatte. Ein Besuch bei einem Zahnarzt hatte für die kleine Emilia (4) tödliche Konsequenzen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung in diesem Fall.
Eine Mutter hatte ihre Tochter für eine Behandlung in eine Zahnarztpraxis im hessischen Kronberg gebracht. Doch der Besuch beim Zahnarzt endete in einer Tragödie. Denn das Kind starb nach der Behandlung. Die kleine Emilia (4) hatte Angst vor der Behandlung, was aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Doch statt die sogenannte “Schlafmarmelade“ zu benutzen, hatte man sich in der Praxis für eine Narkose entschieden. Während der Behandlung war das Kind dann aber offenbar aufgewacht, so dass ihm im Anschluss noch einmal mehr Narkosemittel nachgespritzt wurde. Danach war das Kind dann allerdings nicht mehr aufgewacht. “Warum die Kleine starb, konnten wir uns am Anfang nicht erklären, sie war kerngesund“, erklärt eine Ermittlerin des Falles gegenüber der Bild-Zeitung. Aus diesem Grund ordneten die Ermittler dann eine Obduktion von Emilias Körper an.
Und die kam zu dem Schluss, dass das Kind an einer Sepsis gestorben war, weil das Narkosemittel offenbar verunreinigt gewesen ist. “Es war eine große Flasche Narkosemittel im Gebrauch, die eigentlich nur für Erwachsene zugelassen war. Den Kindern wurden daraus kleinere Mengen gespritzt“, erzählt die Ermittlerin. Wurde auf diese Weise versucht Geld einzusparen? Bis sich Bakterien in dem Narkosemittel bilden, müsste die Flasche bereits lange Zeit im Gebrauch gewesen sein. Ein Umstand, der ein kleines Mädchen offenbar das Leben gekostet hat. Zudem sollen auch bei 2 weiteren Kindern, die wegen schwerer Verletzungen in der Praxis unter Narkose behandelt worden
waren, Bakterien im Blut gefunden worden. Außerdem sollen im Fall von Emilia weitere schwere Fehler zu dem tödlichen Ausgang geführt haben. So sei der Notarzt erst nach missglückten Versuchen der Wiederbelebung und damit viel zu spät gerufen worden sein. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Zahnarzt und einen Narkosearzt aus dem südlichen Hessen. “Wir ermitteln wegen des Straftatbestandes der fahrlässigen Tötung“, bestätigt die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die betroffenen Zahnarztpraxis und der Narkosearzt wollten sich gegenüber den Medien nicht zu dem Fall äußern.