Anwältin klagt gegen Corona und wird von Polizei in Psychiatrie gebracht!


Eigentlich hatte die Anwältin Beate Bahner vor, wegen der von der Bundesregierung beschlossenen Beschränkungen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um dort die Corona-Regeln zu kippen. Doch nun musste die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden.

Polizei bestätigt die Einlieferung der Anwältin

Die Polizei bestätigte die Einlieferung der Anwältin in eine Psychatrie gegenüber der BILD-Zeitung. Die Anwätin hingegen hatte der „Rhein-Neckar-Zeitung“ mitgeteilt, dass die Einlieferung gegen ihren Willen erfolgt sei. Laut der Polizei habe die Anwältin „einen sehr verwirrten Eindruck gemacht.“ Zuvor war Bahner zur Ikone der Corona-Leugner geworden, da sie rechtliche Mittel gegen die Maßnahmen zur Ausbreitung des Virus eingelegt hatte. Anfang April hatte sie eine Normenkontrollklage gegen die vom Land Baden-Württembergs beschlossene Corona-Verordnung angeküdigt, weil die Maßnahmen des Bundeslandes „eklatant verfassungswidrig“ seien und die Grundrechte aller Bürger in „bisher nie gekanntem Ausmaß“ verletzen würden. Wenig später hatte sie Eilanträge an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sowie das Bundesverfassungsgericht geschickt. Zur selben Zeit rief Bahner ihre Mitstreiter zu einer bundesweiten Demonstration auf, was die Staatsanwaltschaft Heidelberg dazu veranlasste die Ermittlungen gegen die Anwältin aufzunehmen. Vorwurf: öffentlicher Aufruf zu einer rechtswidrigen Tat.

Anträge der Anwältin werden abgelehnt

Am Bundesverfassungsgericht lehnt man am Karfreitag Bahners Eilantrag ab, da dieser nach Auffassung des Gerichts nicht substanziell genug war. Daraufhin veröffentlich Bahner auf ihrem persönlichen Blog wirre Nachrichten. Auch in einem Brief an Schriftstellerin Juli Zeh schreibt Bahner: “Wollen Sie jetzt nicht bitte übernehmen und den Menschen in Deutschland sagen, dass sie alle sofort zusammen rausgehen sollen?! (…) Ich kann schließlich nicht alleine die Welt retten.“ Am Ostersamstag und Ostersonntag folgen weitere wirre Veröffentlichungen, wie eine „Corona-Auferstehungs-Verordnung, erlassen durch Beate Bahner“. Bezogen auf Artikel 1 des Grundgesetzes (Menschenwürde) fordert die Anwältin sämtliche Kirchen, Saunen, Theater, Kinos und Bordelle wieder zu eröffnen. Am Sonntag schrieb die Anwältin auf ihrer Homepage: “Steh auf und schüttle Dich. Schüttle Dich nochmal – und zwar richtig! Ich mache jetzt mal meinen eigenen ‚Shutdown‘, um mich ein paar Wochen zu erholen. Es ist nämlich ein weiterer Schock, wenn man plötzlich merkt, dass der lauteste Polizeihelikopter aller Zeiten hinter einem selbst her ist. Es kann also schon ein Weilchen dauern, bis ich keine Angst mehr habe vor Helikoptergeräuschen.“

Polizei bringt die Anwältin in eine psychatrische Klinik

Nachdem Bahner anscheinend auf der Straße wildfremde Leute darum gebeten hatte die Polizei zu verständigen, weil sie Angst vor “zwei Killern” hätte und dann doch ihre Meinung geändert hatte, wollte sich die Anwältin zu den Leuten ins Auto flüchten. Die verständigte Polizei brachte die Anwältin daraufhin zur Beurteilung in eine psychatrische Klinik. In der Psychiatrie wurde die Anwältin nach eigener Aussage von der Ärztin für zehn Minuten sitzengelassen („die musste glaube ich noch Anweisung von ganz oben oder auch … Amerika kriegen“, „die ganze Welt weiß, wer ich bin“), anschließend sei sie gegen ihren Willen in den „Guantanamo-Hochsicherheitstrakt der Psychiatrie“ gebracht worden. Doch nun scheint die Anwältin auch zufrieden zu sein, denn sie hat „wunderbares Zimmer“ mit Dusche, kann mit dem Handy kommunizieren und hat von Freunden Bücher gebracht bekommen. Bleibt zu hoffen, dass die Ärzte in der Klinik der Anwältin bei ihren gesundheitlichen Problemen helfen können.

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