Augsburg: Mann baut absichtlich Unfall um seine Frau zu töten! Staatsanwalt sicher


Im März 2021 war es in der Nähe von Augsburg zu einem schrecklichen Verkehrsunfall gekommen, bei der eine 35-jährige Frau schwer verletzt worden war. Doch nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 49-jährigen Unfallfahrer erhoben. Bei der Staatsanwaltschaft ist man sich sicher, dass der Mann vorsätzlich versucht haben soll, seine Ehefrau umzubringen.

Hat ein 49-jähriger Mann versucht seine Frau umzubringen?

Zunächst hatte alles auf einen schrecklichen Unfall hingedeutet. Doch im Lauf der Untersuchung hatte sich dann gezeigt, dass der 49-jährige Unfallverursacher offenbar versucht haben soll, seine mit im Auto sitzende Ehefrau umzubringen. Mittlerweile sind sich die Ermittler sicher, dass es sich um einen perfiden Mordversuch gehandelt hat. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Augsburg nun auch Anklage erhoben. Sie wirft dem Mann vor, den Autounfall absichtlich verursacht zu haben, um sich seiner Frau zu entledigen, von der er sich nach 13 Jahren Ehe trennen wollte. Kurz vor dem Unfall soll die Frau die Scheidung verlangt haben. Anschließend habe der Mann der Frau vorgespielt die Trennung zu akzeptieren und soll dann versucht haben, sie durch den Unfall zu töten.

Unfall im März war offenbar Mordversuch

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im März bei der Fahrt zum gemeinsamen Arbeitsplatz seinen Wagen absichtlich an einen neben der Bundesstraße stehenden Baum manövriert zu haben, Dabei soll er bewußt so gegen den Baum gefahren sein, dass die Schäden am Auto am Beifahrersitz entstanden waren, auf dem seine Ehefrau gesessen hatte, Diese war bei dem Unfall schwer verletzt worden. Auch der Mann musste nach dem Unfall in die Klinik. Nach detaillierten Ermittlungen wirft die Staatsanwaltschaft dem 49-Jährigen nun versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und einen vorsätzlich gefährdenden Eingriff in den Straßenverkehr vor. Der Tatverdächtige sitzt zur Zeit in Untersuchungshaft. Nun muss das Landsgericht Augsburg über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden.

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