Berliner Landgericht verhandelt nach AfD-Parteiausschluss über Kalbitz-Eilantrag


Rechtsaußenpolitiker will sich Rechte aus Parteimitgliedschaft vorerst sichern

Das Berliner Landgericht hat am Freitag über einen Eilantrag des Brandenburger Rechtsaußenpolitikers Andreas Kalbitz zu seinem AfD-Rauswurf verhandelt. Kalbitz will erreichen, dass die AfD ihm bis zu einem etwaigen Hauptsacheverfahren alle sich aus einer AfD-Mitgliedschaft ergebenden Rechte “uneingeschränkt belässt”. Nach einer kurzen Verhandlung soll am Mittag die Entscheidung verkündet werden. Kalbitz selbst erschien nicht vor Gericht.

Der AfD-Bundesvorstand hatte im Mai mit knapper Mehrheit beschlossen, Kalbitz’ AfD-Mitgliedschaft zu annullieren, weil er bei seinem Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und in der inzwischen verbotenen rechtsextremen “Heimattreuen Deutschen Jugend” verschwiegen haben soll. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf Ende Juli.

Bei der Verhandlung am Freitag betonte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier, dass es im Eilverfahren nicht direkt um die Frage von Kalbitz’ Mitgliedschaft in der AfD geht. Vielmehr muss abgewogen werden, wie offensichtlich es ist, dass er in einem Hauptsacheverfahren Recht bekommen kann und wie schwer die Nachteile für Kalbitz wiegen, wenn er vorerst nicht AfD-Mitglied ist.

AfD-Bundesvorstandsmitglied Alexander Wolf verteidigte am Rande des Prozesses das Vorgehen der Bundespartei gegen Kalbitz, das intern heftig umstritten ist. Dieser habe bei Parteieintritt frühere Mitgliedschaften “extremistischer Art” nicht angegeben, sagte der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete. Dies berühre ein “Grundprinzip” der Partei. Kalbitz gehöre nicht in die AfD.

by Tobias SCHWARZ

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