Betreiber von Berliner Drogenlabor zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt


Bewährungsstrafe für geständigen Angestellten

Vor dem Berliner Landgericht ist der Betreiber eines Drogenlabors am Montag zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte Jan M. stellte nach Überzeugung der Kammer in seiner Firma für Nahrungsergänzungsmittel in den Jahren 2018 und 2019 rund 550.000 Ecstasy-Tabletten her. Der Mitangeklagte Frank K. half ihm bei der Herstellung. Aufgrund seiner umfassenden Aussage vor Gericht wurde K. lediglich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten die Betäubungsmittelproduktion als Auftragsarbeit erledigten. So wurde den Angeklagten das zur Herstellung benötigte MDMA von einer nicht identifizierten Gruppe geliefert, die anschließend auch die fertiggestellten Ecstasy-Tabletten wieder abholte.

Nach Darstellung des Gerichts war es die Aufgabe von K., das MDMA zu zerkleinern und mit weiteren Zutaten zu mischen, um so einzelne Pillen mit einem Gewicht von je 0,8 Gramm herzustellen. Anschließend wurden die Pillen zu je tausend Stück verpackt. Pro Tablette soll der Angeklagte M. dabei fünf Cent verdient haben.

Das Gericht ging von einem Gesamtgewinn von knapp 40.000 Euro aus und verhängte eine entsprechende Vermögenseinziehung. Dem Angeklagten K. sollen für jede der insgesamt fünf Produktionen 2000 Euro Lohn versprochen worden sein, insgesamt soll er rund 5000 Euro erhalten haben. Auch gegen K. wurde eine Vermögenseinziehung angeordnet.

Bei der Durchsuchung der Firmenräume von M. waren professionelle Mischmaschinen, ein Tablettiergerät und Tablettierstempel sowie große Mengen an entsprechenden Chemikalien beschlagnahmt worden. Auch Pillenreste und Staub in den Gerätschaften konnte analysiert werden, “so dass überhaupt keine ernsthaften Zweifel daran bestehen, dass hier Pillen hergestellt wurden”, sagte der Vorsitzende Richter Henning Schwengers.

Dass K. diese Tabletten hinter dem Rücken und ohne das Wissen seines Vorgesetzten M. hätte herstellen können, wie von der Verteidigung von M. dargestellt, hielt das Gericht für “nicht ansatzweise nachvollziehbar”. Der Angeklagte M. habe zweifelsfrei “als Hauptdrahtzieher identifiziert” werden können, sagte Schwengers in der Urteilsbegründung.

Strafmildernd für den Angeklagten K. bedachte das Gericht außerdem dessen umfassendes Geständnis, das auch der Grund für die gut einjährige Dauer des Verfahrens war. Der Aussage von K., dass dieser bis zur letzten der fünf Produktionen nicht gewusst habe, dass es sich bei den Tabletten um Drogen handelte, bezeichnete wies die Kammer hingegen als “kaum vorstellbar” zurück.

“Die Unterschiede zwischen den beiden Angeklagten sind erheblich”, sagte Schwengers weiter. Die vergleichsweise hohe Haftstrafe für M. verhängte das Gericht auch wegen einschlägiger Vorstrafen, eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund von Drogenkonsum sah das Gericht als nicht erwiesen an. Dem Angeklagten M. wurden außerdem der Verkauf von 20 Kilogramm Amphetamin und die Einfuhr von 26,5 Kilogramm Marihuana aus Spanien vorgeworfen.

by Von Felix HOFFMANN

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