Bundesrat verabschiedet Neuregelungen zur Arbeit der Nachrichtendienste


Der Bundesrat hat zwei Vorlagen zur Neuregelung der Arbeit der Nachrichtendienste verabschiedet. Die Länderkammer stimmte in ihrer Sitzung am Freitag den bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzen zu. Sie sollen den Informationsaustausch der Behörden in Bezug auf geheimdienstliche Erkenntnisse auf eine klarere rechtliche Grundlage stellen – und dadurch auch den Schutz vor ausländischer Spionage verbessern. 

Ziel sei es, geheime Informationen “stärker vor den Gefahren fremder Kenntnisnahme zu schützen” und Informationsabflüsse zu verhindern, heißt es in einem der beiden Gesetzentwürfe. Innerhalb der Dienststellen des BND soll es dazu – besonders an den Ein- und Ausgängen – unter anderem “verdachtsunabhängige Kontrollen von Personen, Taschen und Fahrzeugen sowie von mitgeführten Gegenständen” geben. Bei einem Verdacht könnten zudem auch private Geräte wie Smartphones kontrolliert werden.

Mit der Regelung zum Informationsaustausch setzt die Bundesregierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um. Nachrichtendienste sollen demnach personenbezogene Daten nicht mehr so leicht an Polizeien und Staatsanwaltschaften weitergeben können wie bisher. 

Das Gericht hatte dies im September 2022 mit Bezug auf den Verfassungsschutz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das betrifft jedoch auch den BND, weshalb die Datenübermittlung nun vom Bundesverfassungsschutzgesetz entkoppelt und grundlegend geregelt wird.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nannte die nun auf den Weg gebrachten rechtlichen Klärungen “wichtig für die Sicherheitsarchitektur unseres Landes”. Mit den neuen Gesetzen sollten unter anderem “unsere Nachrichtendienste besser vor Ausforschungsaktivitäten ausländischer Nachrichtendienste” geschützt werden.

awe/pw

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