Bundesverfassungsgericht entscheidet über Berliner Mietendeckel


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Donnerstag (09.30 Uhr) seine Entscheidung in drei Verfahren zum Berliner Mietendeckel. Zum einen geht es um einen sogenannten Normenkontrollantrag von 284 Bundestagsabgeordneten aus Union und FDP, aus deren Sicht das Land Berlin mit der Regelung seine Befugnisse überschreitet. Die beiden anderen Verfahren betreffen Vorlagen des Berliner Landgerichts und das Amtsgerichts Mitte zu den Regelungen. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)

Mit dem Mietendeckel wurden die Mieten für knapp 1,5 Millionen Wohnungen eingefroren. Zudem wurden Mietobergrenzen eingeführt, überhöhte Mieten müssen abgesenkt werden. Zwei Eilentscheidungen zum vorläufigen Inkrafttreten von Teilregelungen sind in Karlsruhe im vergangenen Jahr gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied damals aber nicht grundsätzlich über die Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte im Herbst ein Verfahren ausgesetzt, um auf die Entscheidung aus Karlsruhe zu warten.

by David GANNON

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