Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig


Karlsruhe: Beim Mietpreisrecht keine Gesetzgebungsbefugnis des Landes

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Die Regelung sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, weswegen die Länder – in dem Fall Berlin – hier keine Gesetzgebungsbefugnis hätten. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)

Der Mietendeckel trat Ende Februar 2020 in Kraft. Damals wurden die Mieten für knapp 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin eingefroren. Zudem wurden Mietobergrenzen eingeführt, überhöhte Mieten müssen seit Ende 2020 abgesenkt werden.

Gegen die Regelung klagten 284 Bundestagsabgeordnete aus Union und FDP in Karlsruhe. Das Gericht entschied außerdem über zwei Vorlagen des Berliner Landgerichts und das Amtsgerichts Mitte dazu.

by David GANNON

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