CDU in Rheinland-Pfalz will Untersuchungsausschuss zu Hochwasserkatastrophe


Zahl der Vermissten im Ahrtal sinkt auf neun

Die CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz will einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss beantragen, um die Hochwasserkatastrophe vom Juli aufzuarbeiten und die politische Verantwortlichkeit zu klären. Die wichtigste Frage sei, ob es möglich gewesen wäre, mehr Leben zu retten, erklärte Fraktionschef Christian Baldauf am Montag in Mainz. Zusätzlich solle eine Enquetekommission notwendige Verbesserungen im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes erarbeiten, forderte er.

Obmann der CDU-Fraktion in diesem Untersuchungsausschuss solle der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gordon Schnieder werden. Dieser erklärte, dass der Untersuchungsausschuss sich nicht nur mit den Tagen der Katastrophe selbst am 14. und 15. Juli befassen solle, sondern schon mit der Zeit davor. Beginnen solle er mit dem 10. Juli, an dem das europäische Hochwasserwarnsystem eine bedrohliche Lage erkannt habe. Zudem solle der Ausschuss prüfen, wie das Krisenmanagement später funktioniert habe.

Der Fraktionschef der in Rheinland-Pfalz zusammen mit SPD und Grünen regierenden FDP, Philipp Fernis, erklärte dazu: “Die verheerende Flutkatastrophe vom 14. Juli muss politisch aufgearbeitet werden.” Es sei aber fraglich, “ob dafür ein Untersuchungsausschuss während gleichzeitig stattfindender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen den Landrat von Ahrweiler das richtige Instrument” sei. Trotzdem werde die FDP einen Untersuchungsausschuss “selbstverständlich” konstruktiv begleiten.

In Rheinland-Pfalz starben bei der Flutkatastrophe mindestens 142 Menschen, davon 141 im Ahrtal. 132 Opfer seien dort abschließend identifiziert. Neun Menschen würden noch vermisst, teilte die Polizei Koblenz am Montag bei der täglichen Pressekonferenz zum Hochwasser an der Ahr mit. In Koblenz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen.

by Sascha Schuermann

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