Deutsche Soldaten laufen weg! Nach Putins Überfall auf die Ukraine – Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt


Seit dem aggressiven Angriffskrieg von Putin gegen die Ukraine hat sich die Anzahl der Kriegsdienstverweigerer bei der Bundeswehr verfünffacht! Der Hintergrund: Im Fall einer Teil- oder Generalmobilmachung im Spannungs- oder Verteidigungsfall könnten sämtliche Männer im Alter von 18 bis 59 Jahren eingezogen werden. Dieses Szenario scheint sogar Soldaten beunruhigt zu haben.

Zahl der Kriegsdienstverweiger spürbar angestiegen

Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes lautet es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hat nun offenbart: Eine steigende Anzahl von Personen beruft sich auf dieses Gesetz – es zeichnet sich ein Trend zur Verweigerung ab. Im Jahr 2020 wurden lediglich 142 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt, 2021 stieg die Zahl leicht auf 209 Anträge an. Im Jahr 2022 jedoch schnellte die Anzahl auf 1123 Anträge empor! Unter den Antragstellern befanden sich 450 Nichtgediente, 438 Reservisten, 226 Zeitsoldaten, acht Berufssoldaten und ein freiwillig Dienstleistender. Bis zum 30. April dieses Jahres wurden bereits 672 Anträge eingereicht. Dies verdeutlicht: Lange Zeit schien die Besorgnis über eine mögliche Beteiligung deutscher Soldaten an einem Krieg äußerst entfernt zu sein. Doch seit Putins völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine rückt diese Sorge für viele in greifbare Nähe! Der Reservistenverband bestätigt ebenfalls, dass Anfragen von Reservisten im Hinblick auf einen Kriegsfall zugenommen haben.

Männer können im “Spannungsfall” oder im “Verteidigungsfall” einberufen werden

Aber wann müssen deutsche Soldaten tatsächlich fürchten, für einen Verteidigungseinsatz mobilisiert zu werden? Der Bundestag muss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit feststellen, dass ein “Spannungsfall“ vorliegt. Dies bedeutet eine erhöhte militärische Alarmstufe und die allgemeine Wehrdienstpflicht für Männer bis zu 60 Jahren. Dies stellt eine Vorstufe zum “Verteidigungsfall“ dar. Der “Verteidigungsfall“ kann auch dann ausgerufen werden, wenn die Bundesrepublik mit Waffengewalt angegriffen wird. In diesem Fall geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.

Bisher ist dies jedoch ein hypothetisches Szenario geblieben: Der “Spannungsfall“ oder “Verteidigungsfall“ wurde bisher noch nie ausgerufen.

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