Dritter Prozess um Mord an 23-jähriger Studentin in Niedersachsen begonnen


Bundesgerichtshof hob zwei frühere Urteile gegen 53-jährigen Verdächtigen auf

Rund sechs Jahre nach einem tödlichen Gewaltverbrechen an einer 23-jährigen Studentin im niedersächsischen Rehburg-Loccum hat am Mittwoch in Osnabrück ein dritter Prozess gegen den Verdächtigen begonnen. Zwei vorangegangene Urteile gegen den 53-Jährigen wurden zuvor vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann einen Mord zur Last, weil er die junge Frau im September 2015 während eines Freigangs aus dem Maßregelvollzug in einem Waldstück am bekannten Kloster Loccum getötet haben soll. Maßregelvollzug ist eine besondere Form der Freiheitsstrafe für psychisch kranke oder drogenabhängige Täter.

Wegen der Tat stand der Mann bereits zweimal vor Gericht. 2017 verurteilte ihn das zunächst zuständige Landgericht Verden wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung. Dieses Urteil hob der BGH in einem von der Nebenklage angestrengten Revisionsverfahren auf und verwies den Fall zu neuerlichen Verhandlung zurück an das Landgericht Verden.

In einem zweiten Prozess sprachen die Richter den Beschuldigten 2019 dann frei. Das Urteil erging aus “tatsächlichen Gründen”, worunter Juristen etwa fehlende Beweise verstehen. Gegen dieses Urteil legten Staatsanwaltschaft und ebenfalls die Nebenklage Revision ein, welcher der BGH stattgab. Aufgrund entsprechender Regelungen in der Strafprozessordnung wurde der Fall für den nun nötigen dritten Prozess an das Landgericht Osnabrück überwiesen.

Zum Verfahrensauftakt am Mittwoch wurden einer Gerichtssprecherin zufolge die Anklage sowie weitere Unterlagen verlesen. Für den Prozess sind zunächst insgesamt 23 Verhandlungstage eingeplant.

by INA FASSBENDER

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