Eilmeldung! Deutschland verschärft den Lockdown! Kantinen und Schulen dicht! 1 Freund Regel kommt – Neue Regeln sind beschlossen


Seit Stunden rangen die Kanzlerin und die Länder-Chefs um die neuen Lockown-Regeln, nun sind sie beschlossen. Und der Lockdown wird nicht nur verlängert, er wird auch noch verschärft! Homeschooling, 1 Freund-Regel und mehr!

Bund und Länder haben sich auf die Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 31. Januar sowie auf zusätzliche Verschärfungen verständigt. Treffen sollen nur noch mit einer haushaltsfremden Person möglich sein, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder mitteilte. Schulen und Kindergärten sollen dem Beschluss zufolge vorerst “weitestgehend” geschlossen bleiben. Dazu kommt eine Verschärfung der Kontaktregeln! Die Beschränkungen werden nochmal verschärft. Private Zusammenkünfte sind nur noch mit EINER nicht im Haushalt lebenden Person gestattet!

Zusätzlich beschlossen wurde eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit!

“Corona-Leine” soll Bewegung einschränken!

Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots mit einem Inzidenzwert von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Dort lebende Menschen sollen sich ohne triftigen Grund nur noch im Umkreis von 15 Kilometer um ihren Wohnort aufhalten dürfen. Besonders tagestouristische Reisen sollen damit nicht mehr möglich sein. Am 25. Januar wollen die Regierungschefs von Bund und Ländern die Lage neu bewerten und über weitere Maßnahmen für Februar beraten. Merkel verwies zur Begründung der Beschlüsse auf die weiterhin hohe Belastung der Intensivstationen in Deutschland, aber auch auf neue Gefahren durch die Ausbreitung einer sehr ansteckenden Mutation des Coronavirus. “Wir müssen besonders vorsichtig sein”, betonte daher die Kanzlerin. Aber es gibt noch mehr Neues!

Auch Kantinen dicht!

Kantinen: Auch sie müssen schließen! „Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt“, steht im Bund-Länder-Papier.

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