EU-Gericht erklärt Verlängerung des Einfrierens von Janukowitsch-Vermögen für nichtig


Außenbeauftragter Borrell: Sanktionen bleiben dennoch bestehen

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Verlängerung des Einfrierens von Vermögenswerten des früheren ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und seines Sohns Alexander für nichtig erklärt. Der EU-Rat habe die der Verlängerung zugrunde liegenden Strafverfahren in der Ukraine nicht ausreichend geprüft, begründete das EuG am Mittwoch in Luxemburg sein Urteil. Die EU hatte Janukowitschs Vermögen wegen möglicher Veruntreuung von öffentlichen Geldern eingefroren. (Az. T-302/19 und T-203/19)

Der russlandtreue Janukowitsch war 2014 durch Massenproteste in der Ukraine gestürzt worden. EU und Ukraine werfen ihm neben Veruntreuung auch Menschenrechtsverletzungen vor. Wegen Ermittlungen in der Ukraine fror die EU sein Vermögen ein und verlängerte diese Maßnahme mehrmals. Schon vor zwei Jahren erklärte das EuG die Verlängerung der Sanktionen für die Jahre 2016 bis 2018 für nichtig.

Diesmal ging es um die im März 2019 beschlossene Verlängerung um ein Jahr. Die Nichtigerklärung begründete das Gericht damit, dass der Rat sich im Vorfeld nicht vergewissert habe, dass die ukrainische Justiz die Verteidigungsrechte und das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz der beiden Männer beachtet habe.

Ein Sprecher des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass die Sanktionen der EU gegen Janukowitsch und seinen Sohn dennoch bestehen blieben. Beide unterlägen “weiterhin restriktiven Maßnahmen der EU auf der Grundlage von 2021 angenommenen Rechtsakten” und einer geänderten Begründung, die in diesem Verfahren nicht angefochten worden sei, hieß es.

by Kirill KUDRYAVTSEV

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