Gesetzentwurf zur Ganztagsbetreuung an Grundschulen bereits Dienstag im Kabinett


Karliczek: Finanzstreit mit Ländern im weiteren Verfahren klären

Obwohl der Streit mit den Bundesländern über die Finanzierung weiter schwelt, will die Bundesregierung bereits an diesem Dienstag den Gesetzentwurf für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschließen. “Ursprünglich wollten wir abwarten, bis wir mit den Ländern komplett einig sind”, sagt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Montag. “Doch da die Zeit drängt, werden wir das Gesetz in dieser Woche ins Kabinett einbringen.”

“Wir setzen darauf, dass wir uns mit den Ländern im Gesetzgebungsverfahren über die verbliebenen Fragen verständigen”, fügte Karliczek hinzu. “Das Projekt ist zu wichtig, um es in dieser Legislaturperiode liegen zu lassen.” Die Regierung wolle den Rechtsanspruch “unbedingt noch auf den Weg bringen”. Das Bundeskabinett hält seine Sitzung in dieser Woche nicht wie sonst am Mittwoch, sondern bereits einen Tag früher ab.

Zu den Gesprächen mit den Ländern sagte Karliczek: “Wir sind zu Kompromissen bereit.” Sie könne sich etwa vorstellen, den Rechtsanspruch in den nächsten Jahren “erst einmal schrittweise einzuführen, um den Ländern mehr Zeit für den Aufbau der Strukturen zu geben.”

Bei der großen Streitfrage der Finanzierung sei der Bund den Ländern entgegengekommen, “indem wir 3,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stellen und uns auch an den laufenden Kosten beteiligen wollen”, sagte die Ministerin. “Jetzt sollten die Länder auf den Bund zugehen.”

Die Pläne der Bundesregierung sehen unter anderem vor, dass Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf Betreuung von acht Stunden pro Tag bekommen sollen. Die Umsetzung soll im Jahr 2025 mit den Erstklässlern beginnen, in den darauf folgenden Jahren sollen die weiteren Klassenstufen folgen.

by Ina FASSBENDER

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