Grundschulkinder sollen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bekommen


Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf – Regelung soll ab 2026 greifen

Für Grundschulkinder soll es künftig einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Der am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte Gesetzentwurf sieht vor, dass Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse eine Betreuung von acht Stunden pro Tag bekommen sollen. Dabei ist der Schulunterricht allerdings mit eingerechnet.

Der Bund stellt für den Rechtsanspruch mehrere Milliarden Euro zur Verfügung – allein bis zu 3,5 Milliarden Euro an Investitionen und zusätzlich Mittel für die Umsetzung. Die Umsetzung soll 2026 mit den Erstklässlern beginnen – und damit ein Jahr später als ursprünglich geplant. In den darauf folgenden Jahren sollen die weiteren Klassenstufen folgen. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Das Vorhaben sollte ursprünglich bereits in der vergangenen Woche im Kabinett beraten werden, hatte sich aber wegen anhaltender Auseinandersetzungen mit den Ländern über die Finanzierung verschoben.

Die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder sei “der längst überfällige Gamechanger”, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek kündigte an, die Bundesregierung werde ihre Bemühungen verstärken, um die Einführung noch in dieser Legislaturperiode “unter Dach und Fach zu bringen”.

by Ina FASSBENDER

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