Häftling geflohen! Polizei warnt die Bevölkerung – Großfahndung läuft bereits! Das müssen Sie wissen


Erneut wird die Flucht eines Straftäters aus einer Haftanstalt bekannt. Diesmal soll es sich um einen 27 jährigen Mann handeln, der im geschlossenen Maßregelvollzug eingesessen hat. Dieser nutzte offenbar einen Freigang zur Flucht. Verurteilt worden war der verschwundene Häftling vor allem wegen Raubüberfällen auf Frauen – die Polizei warnt die Bevölkerung und bittet um Vorsicht! Sprechen Sie den Mann nicht an und melden Sie ihn er Polizei, wenn Sie ihn sehen! Das müssen Sie jetzt wissen:

Häftling verschwindet nach Freigang

Wie Wolfgang Arnold von der Sozialbehörde bestätigt, habe es sich nicht um den ersten Freigang des Mannes gehandelt. So sei der Mann bereits mehrfach alleine unterwegs gewesen, ohne dass es Auffälligkeiten gegeben hätte. Unbegleitete Freigänge seien sozusagen der letzte Schritt auf dem Weg zurück in die Freiheit und würden von den Mitarbeitern der Gefängnisse genau überprüft. Wie die Medien in Erfahrung gebracht haben, soll der verschwundene Straftäter im Jahr 2019 in Hamburg-Altona auf Raubzug gegangen sein. Damals hatte der Mann eine 70-jährige Frau in ihrem Hausflur überfallen und sie im Anschluss die Treppe hinuntergestoßen. Danach hatte der Täter versucht einer 55-jährigen Frau die Handtasche zu entreißen. Im Anschluss gelang es ihm dann einer Rentnerin (82) die Handtasche zu klauen, wobei er allerdings von Augenzeugen gestört wurde. Noch am gleichen Tag war der Mann festgenommen worden. Bei der Fahndung nach dem Mann waren bis zu 13 Streifenwagen und ein Polizeihubschrauber eingesetzt worden.

Verschwundener Häftling ist mehrfach vorbestraft

Außerdem soll der Mann scheinbar über ein langes Vorstrafenregister verfügen. So wollen die Medien in Erfahrungen gebracht haben, dass der gesuchte Häftling unter anderem wegen Kindesmissbrauch, diversen Raubüberfälle und Körperverletzungen in Niedersachsen aufgefallen sein soll. Wegen der laufenden Fahndung nach dem Mann wollte die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Einzelheiten zur Suche nach dem Straftäter öffentlich machen.

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