Höchststrafe in Prozess um rechtsextremen Anschlag auf Synagoge von Halle


Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Angeklagten Stephan B.

Im Prozess um den rechtsextremen Anschlag auf die Synagoge in Halle an der Saale hat das Oberlandesgericht Naumburg die Höchststrafe verhängt. Der Angeklagte Stephan B. wurde am Montag in Magdeburg zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Urteil erging unter anderem wegen zweifachen Mordes, vielfachen Mordversuchs und Volksvertretung. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht.

B. hatte am 9. Oktober 2019 am jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten. Als dies misslang, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine zufällig vorbeilaufende Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss. Die Anklage ging im Prozess von einer rassistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Gesinnung aus.

by Ronny Hartmann

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