Kabinett beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie


Arbeitsschutzkontrollgesetz soll spätestens im Januar in Kraft treten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie beschlossen. Die Regierung verabschiedete dazu den Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes, wie aus Regierungskreisen verlautete. Die Fleischindustrie ist in der Corona-Krise in die Kritik geraten, weil zahlreiche Mitarbeiter auf Schlachthöfen positiv getestet wurden, die oft nicht direkt bei den Firmen, sondern bei Subunternehmern angestellt waren.

Laut Gesetzesentwurf sollen künftig nur noch Angestellte des eigenen Betriebs Tiere schlachten und zerlegen dürfen. Zudem will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Mindestanforderungen für die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften auch außerhalb des Geländes eines Unternehmens festschreiben – und zwar nicht allein für die Fleischindustrie, sondern branchenübergreifend.

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten, nach Wunsch Heils auch gern früher.

by Ina FASSBENDER

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