Land Berlin erkennt Forderung nach Streit wegen Oben-ohne-Sonnens teilweise an


In einem Gerichtsverfahren wegen des Sonnens einer Frau mit nacktem Oberkörper am Berliner Wasserspielplatz “Plansche” hat das Land die Klageforderung teilweise anerkannt. Es handle sich um einen “Erfolg gegen Geschlechterdiskriminierung”, erklärte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), welche die Klage unterstützt. Eine Frau war vor Gericht gezogen, weil Sicherheitskräfte und die Polizei sie im Juni 2021 dazu aufgefordert hatten, ihre Brüste zu bedecken oder den Ort zu verlassen.

Das Landgericht wies die Klage ab, woraufhin sich die Frau an das Kammergericht wandte. Dieses trug dem Land im vergangenen Monat auf, zu prüfen, ob es die Klageforderung von 750 Euro anerkenne. Zu den Gründen für das Teilanerkenntnis habe das Land Berlin nun nichts gesagt, teilte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage mit.

Das Gericht habe das Land verurteilt, die 750 Euro zu zahlen. Nun müsse es noch darüber entscheiden, ob der Klägerin darüber hinaus noch eine Entschädigung zustehe. “Frauen haben genauso wie Männer das Recht auf körperliche Selbstbestimmung”, erklärte die Klägerin der GFF-Mitteilung zufolge.

Die “Plansche” ergänzte ihre Nutzungsordnung mittlerweile. Inzwischen heißt es dort: “Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken – dies gilt für alle Geschlechter.” Somit ist auch Frauen das Sonnen oder Baden oben ohne erlaubt.

smb/cfm

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