Städte- und Gemeindebund bezweifelt Umsetzbarkeit von 15-Kilometer-Regel


Neue Corona-Auflage schränkt Bewegungsfreiheit für Hotspots ein

Der Deutsche Städte-und Gemeindebund hat die Umsetzbarkeit der neuen Restriktionen der Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots angezweifelt. Es sei fraglich, wie der Beschluss von Bund und Ländern, dass sich Menschen in besonderen Risikogebieten nur noch in einem Radius von 15 Kilometer von ihrem Wohnsitz fortbewegen dürfen, “in der Praxis umgesetzt” werden könne, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Gerd Landsberg, der Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Mittwochsausgabe).

Zwar sei klar, dass in Gebieten mit sehr hohen Infektionszahlen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssten. Ein solch eingeschränkter Bewegungsradius, wie im Bund-Länder-Beschluss vom Dienstag vorgesehen, sei allerdings “kaum kontrollierbar”, sagte Landsberg. Auch sei fraglich, ob diese Maßnahme durch die vielen Ausnahmen etwa für Berufspendler “Wirkung entfalten wird”.

Generell begrüßte Landsberg jedoch die bei dem Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder getroffenen Beschlüsse zur Eindämmung der Pandemie. Die Verlängerung des harten Lockdowns bis zum 31. Januar sei “eine richtige Entscheidung”. Zwar sei dies für die Menschen und die Wirtschaft “hart”, aber angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen und der starken Beanspruchung des Gesundheitswesens “leider unvermeidbar”.

Zusätzlich zur Verlängerung der bisherigen Restriktionen hatten die Spitzenvertreter von Bund und Ländern eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots mit einem Inzidenzwert von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen beschlossen. Dort lebende Menschen sollen sich ohne triftigen Grund nur noch bis zu 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Besonders tagestouristische Ausflüge sollen damit nicht mehr möglich sein.

by Michael Kappeler

Beliebteste Artikel Aktuell: