Telefonische Krankschreibung wegen Corona-Pandemie erneut möglich


Bundesausschuss bringt bis Jahresende befristete Sonderregelung auf den Weg

Angesichts bundesweit steigender Corona-Infektionszahlen ist in den kommenden zweieinhalb Monaten erneut eine telefonische Krankschreibung möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss angesichts der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison am Donnerstag eine ab 19. Oktober geltende Ausnahmeregelung. Danach können vorerst befristet bis zum Jahresende Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden.

Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Tage erfolgen.

“Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem Covid-19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte”, erklärte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. “Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend.”

“Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer”, erklärte Hecken. Allein durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder beim Warten in geschlossenen Räumen steige das Ansteckungsrisiko. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr mit der telefonischen Krankschreibung hätten gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgingen.

Von der räumlichen Trennung der Fälle sollen vor allem auch ältere und mehrfach erkrankte Risikopatienten ohne Atemwegsprobleme profitieren. Sie können Hecken zufolge notwendige Arztbesuche und Behandlungen trotz des Pandemiegeschehens wahrnehmen, ohne sich einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen oder Krankheiten zu verschleppen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss will rechtzeitig vor Jahresende über eine mögliche Verlängerung der Sonderregelung beraten. Bereits von März bis Ende Mai war eine telefonische Krankschreibung möglich. Außerdem wurde eine solche regionale Sonderregelung im Juni für die Landkreise Gütersloh und Warendorf in Nordrhein-Westfalen erlassen, nachdem es beim Fleischbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück zu einem massiven Corona-Ausbruch gekommen war. Die Regelung galt bis Mitte Juli.

by Ina FASSBENDER

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