Urlaub in Schleswig-Holstein möglich? Ab 4. Mai dürfen Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein wieder genutzt werden!


Im Zuge der Krise um das ansteckenden Coronavirus waren sämtliche Inseln von Nord- und Ostsee geräumt worden. Lediglich die Einwohner der Inseln duften dort bleiben. Feriengäste und Ferienhäusbesitzer mussten abreisen. Ab dem 4. Mai jedoch soll die Nutzung von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein von ihren Besitzern wieder genehmigt werden.

Schleswig-Holstein lockert Betretungsverbot der Inseln

Gute Nachrichten für alle Menschen, die Ferienhäuser in Schleswig-Holstein besitzen. Ministerpräsident Daniel Günther hat am Donnerstag nach einer Telefonkonferenz der Landesregierung mitgeteilt, dass Besitzer von Zeitwohnungen im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein ab 4. Mai wieder von den Besitzern genutzt werden düfen. Eine Vermietung der Häuser bleibt weiterhin untersagt.

Konkret bedeutet die Entscheidung, dass alle Besitzer einer Zweitwohnung auf den Inseln und Halligen oder dem Festland von Schleswig-Holstein, diese ab dem angegebenen Zeitpunkt persönlich wieder nutzen dürfen. “Wir müssen den Weg von Lockerungen weiterhin behutsam gehen und sorgfältig abwägen, an welchen Stellen mit Blick auf das Infektionsgeschehen bestehende Einschränkungen zurückgenommen werden können”, gab der Ministerpräsident nach der Konferenz zu verstehen.

Quarantäne soll weiterhin nur am Erstwohnsitz möglich sein

Damit werden die im Zuge der Quaratäne ausgesprochenen Betretungsverbote der Inseln zunächst gelockert. Das Gesundheitsministerium des Bundeslandes warnt aber bereits vor: Sollten erneut Quarantänemaßnahmen notwendig werden, dann müssen die Besitzer von Zweitwohnungen die Quarantäne oder Isolation innerhalb des nächsten Tages am Erstwohnsitz antreten. Im Klartext: Sollte sich die Lage wieder verschlechtern, müssten die Besitzer von Zweitwohnungen die Inseln wieder verlassen. Außerdem sollen ab Mai auch weitere Erleichterungen für Menschen mit Hauptwohnsitz auf den Insel gelten. So sollen deren Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister und Verwandte Inseln und Halligen wieder betreten dürfen.

Landräte sind mit den Plänen einverstanden

Die Landräte von Schleswig-Holstein unterstützen die Entscheidung des Ministerpräsidenten. “Die Landrätin und Landräte begrüßen einen Stufenplan für eine Lockerung der Schutzmaßnahmen im Bereich Tourismus. Sofern die Landesregierung zum 4. Mai die genannten Maßnahmen für den Zugang zu den Inseln und Halligen umsetzt, werden die Landrätin und Landräte die von ihr und ihnen verfügten Verbote der Zweitwohnungsnutzung auf dem Festland ebenfalls aufheben”, erklärte Reinhard Sager, Landrat des Kreises Ostholstein.

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