Vorbereitung für Lockdown laufen auf Hochtouren – Schleswig-Holstein fordert Touristen zur Abreise auf


Schon am kommenden Montag wird Deutschland in einen 2. Lockdown gehen. Aus diesem Grund werden auch touristische Reisen im Land bis auf weiteres untersagt sein. Nun bereitet sich Schleswig-Holstein auf den Lockdon vor und hat die dort anwesenden Touristen aufgefordert, bis spätestens zum 2. November abzureisen.

Ganz Schleswig-Holstein schließt für Touristen

Offenbar wird es im gesamten November keine Touristen am Holsten-Tor in Lübeck geben. Denn wie es aussieht nimmt man den am Montag beginneden Lockdown sehr ernst. Ab Montag soll das bundesweites Beherbergungsverbot für Touristen gelten. Deshalb werden noch in Norddeutschland anwesende Urlauber schon jetzt aufgefordert die Heimreise anzutreten. Dafür bleibt den Touristen nämlich jetzt nur noch wenige Tage Zeit. Als Stichtag für die Abreise gilt der 2. November. Ausnahmen gibt es allerdings für Urlauber auf den Nordsee-Inseln und Halligen. Diese müssen spätestens am 5. November abgereist sein. Diese verlängerte Frist erklärt sich durch die Kapazitäten des Fährverkehr und der Autozügen. Auf diese Weise soll der Abreiseverkehr entzerrt und logistische Probleme vermieden werden.

Schleswig-Holstein wird die beschlossenen Maßnahmen befolgen

Bei der jetzt getroffenen Entscheidung verweist die Landesregierung auf die von Bund und Ländern getroffene Entscheidung für einen Teil-Lockdown. In einem Zeitraum von zunächst 4 Wochen soll das “Übernachtungsangebote im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt” werden. Deshalb will Schleswig-Holstein in den kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen anbieten. Lediglich aus beruflichen oder sozial-ethisch Gründen (zum Beispiel Sterbebegleitung) sowie medizinisch veranlassten Zwecken (Krankenhausaufenthalt), seien Ausnahmen auch in diesem Zeitraum erlaubt, wie ein Regierungssprecher bestätigte. Genaue Einzelheiten sollen in der Landesverordnung geregelt werden, die am Sonntag erarbeitet und veröffentlicht werden soll. “In Kraft treten wird die neue Verordnung am Montag”, hieß es aus Kreisen der Landesregierung am Freitag.

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