Zahl der Infizierten in Krankenhäusern wird wichtigste Größe für Corona-Maßnahmen


Bundesrat beschließt neues Infektionsschutzgesetz

Die Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie orientieren sich künftig vor allem an der Zahl der Menschen, die wegen ihrer Infektion ins Krankenhaus kommen. Der Bundesrat beschloss am Freitag die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, mit der die Hospitalisierungsrate zur wichtigsten Größe für die Maßnahmen der Länder wird. Das Gesetz regelt zudem die Auskunftspflicht von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Heimen über ihren Impfstatus.

Konkret ist im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehen, dass die Zahl der Corona-bedingten Krankenhauseinweisungen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen “wesentlicher Maßstab für die weitergehenden Schutzmaßnahmen” wird. Das Gesetz hatte der Bundestag am Dienstag beschlossen.

Weitere Indikatoren “wie die unter infektionsepidemiologischen Aspekten differenzierte Anzahl der Neuinfektionen”, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Anzahl der geimpften Menschen sollen bei der Bewertung des Infektionsgeschehens ebenfalls berücksichtigt werden.

Bundesweit einheitliche Werte soll es dafür nicht geben. Die Landesregierungen sollen unter Berücksichtigung der jeweiligen stationären Versorgungskapazitäten in einer Rechtsverordnung selbst Schwellenwerte für die Hospitalisierungsrate festlegen.

Die Auskunftspflicht in Kitas, Schulen sowie Alten- und Pflegeheimen gilt für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die Auskunft der Beschäftigten zu ihrem Impfstatus soll der Arbeitsorganisation dienen, arbeitsrechtliche Konsequenzen sind dabei ausgeschlossen.

by LENNART PREISS

Beliebteste Artikel Aktuell: