AfD scheitert erneut mit Vorstoß zur Abwahl von Bundestags-Vize Pau


Die AfD ist im Bundestag erneut mit einem Vorstoß zur Abwahl von Parlaments-Vizepräsidentin Petra Pau (Linke) gescheitert. Alle Abgeordneten mit Ausnahme der AfD-Fraktion stellten sich am Donnerstag hinter die Haltung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD), wonach der von der AfD eingereichte Abwahlantrag unzulässig sei. Dieser wurde daher gar nicht erst auf die Tagesordnung der Plenarsitzung gesetzt.

“Die Geschäftsordnung lässt eine Abwahl von Mitgliedern des Präsidiums nicht zu”, argumentierte Bas. Diese würden vielmehr “für die Dauer der Wahlperiode gewählt”.

“Die Fakten sind klar”, sagte im Namen der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP auch SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast. Auch sie verwies auf die Wahl Paus für die gesamte Legislaturperiode.

Mast lobte zudem die Amtsführung Paus. Sie “übt dieses Amt seit vielen Jahren mit großer Disziplin aus”, hob die SPD-Politikerin hervor. “Ihre Arbeit ist über Fraktionsgrenzen und dieses Parlament hinaus anerkannt. Sie vertritt das Haus mit Haltung, Würde und Anstand”, sagte Mast weiter. Dies seien genau die Werte, die “der AfD offensichtlich fremd” seien.

“Der Antrag der AfD-Fraktion ist unzulässig und deshalb ist er abzulehnen”, sagte auch CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei. Er bezeichnete sogar bereits die Geschäftsordnungsdebatte im Parlament darüber als überflüssig. “Die AfD zeigt, dass sie den Raum, den man ihr gibt, auch nutzt”, gab der CDU-Politiker zu bedenken. Ihr dafür die Gelegenheit zu geben, sei “nicht angemessen”. 

Für die AfD widersprach deren Parlamentsgeschäftsführer Stephan Brandner der Rechtsauffassung, wonach eine Abwahl von Mitgliedern des Parlamentspräsidiums unzulässig sei. “Damit befinden Sie sich auf dem Holzweg, Frau Präsidentin”, sagte er an Bas gewandt. Die AfD hatte bereits im Dezember einen erfolglosen Vorstoß zur Abwahl Paus unternommen.

Brandner kritisierte auch, dass derzeit die Linke über eine Bundestags-Vizepräsidentin verfüge, obwohl es keine Linksfraktion mehr gebe, nicht jedoch die AfD, obwohl diese mit Fraktionsstärke im Parlament vertreten ist. 

Hintergrund des AfD-Vorstoßes ist der Verlust des Fraktionsstatus der Linkspartei. Aus ihr waren im Oktober Sahra Wagenknecht und weitere Unterstützer ausgetreten, um eine eigene Partei zu gründen. Umgekehrt hat die AfD als Fraktion zwar grundsätzlich laut Geschäftsordnung Anspruch auf Vertretung im Parlamentspräsidium. Ihre Kandidatinnen und Kandidaten erhielten jedoch regelmäßig nicht die für die Wahl notwendige Mehrheit des Bundestages.

Frei mahnte in Zusammenhang mit den Debatten über den Fraktionsstatus eine grundsätzliche Klärung der Frage an, ob fraktionslose Abgeordnete – wie derzeit Pau – dem Parlamentspräsidium angehören können. Derzeit schließt die Geschäftsordnung dies aber nicht aus.

bk/mt

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