Anschlag auf Ministerpräsident Kretschmer! Ermittler finden Material für Bombenbau bei verdächtigem Corona-Leugner


Zuletzt waren die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen immer gewalttätiger geworden. Sogar zum Mord gegen den amtierende Ministerpräsidenten Michael Kretschmer war in Telegram-Netzwerken aufgerufen worden. Am Mittwoch war nun eine Razzia bei der radikalen Telegram-Gruppe “Dresden Offlinevernetzung“ (103 Mitglieder) durchgeführt worden. Um kurz vor 6 Uhr am Morgen wurden mehrere Wohnungen von Spezialkräften gestürmt worden.

Nach Mordplänen gegen Ministerpräsident Kretschmer – Polizei führt Razzia durch

Vor kurzem hatten Recherchen des ZDF-Magazins „Frontal“ ergeben, dass radikale Gegner der Corona-Maßnahmen in ihren Telegram-Gruppen offenbar Mordpläne gegen den sächsischen Ministerpräsident Michael Kretschmer (46, CDU) besprochen hatten. Nun wirft die Staatsanwaltschaft den Mitgliedern der Chat-Gruppe zu denen Impfgegner, Rechtsextremisten und Corona-Kritiker gehören, die Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Straftaten vor. Als Anführer der Gruppe gilt der Metallverarbeiter Daniel G. (42). Bei ihm wurden Munition, Stich- und Schlagwaffen gefunden. Außerdem hatte er Schwefel, Schwarzpulver und andere Chemikalien im Haus, die sich zum Bau einer Bombe geeignet hätten. Zudem waren die Häuser des bekannten Querdenkers Jürgen S. (64, Vermieter) und Biomarkt-Mitarbeiterin Kristina H. (34) durchsucht worden. Außerdem stellten die Beamten in der Wohnung von Sanitär-Mitarbeiter Andreas K. (32) ein riesiges Hakenkreuz-Wandbild sicher.

Polizei stellt Beweismittel sicher

Bei den Razzien wurden von der Polizei Kommunikationsmittel wie Handys, Computer und Laptops sichergestellt, die nun von den Behörden ausgewertet werden sollen. Unglaublich aber wahr! Selbst der Anführer der Gruppe, Daniel G. musste trotz zahlreicher Beweise und Äußerungen in den Chats nicht in U-Haft. Denn die Generalstaatsanwaltschaft beantragte keinen Haftbefehl gegen den Hetzer. In diesem Zusammenhang erklärte Staatsanwältin Sabine Wylegalla (42): „Ein Haftbefehl wurde vonseiten der Generalstaatsanwaltschaft nicht beantragt. Es lagen keine Haftgründe nach Strafprozessordnung vor. Dazu wäre ein dringender Tatverdacht, Flucht- oder Wiederholungsgefahr erforderlich.“

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