Ausgangsbeschränkung für Regionen mit Inzidenzwert über 50 kommt! Harte Maßnahmen werden umgesetzt


Ab Donnerstag gelten in ganz Baden-Württemberg neue Regeln im Kampf gegen das heimtückische Coronavirus. Ab dann tritt nämlich eine nächtliche Ausgangsbeschränkungen für alle regionalen Corona-Hotspots in Kraft. In Städten und Kreisen mit einem Inzidenzwert über 50 dürfen die Bewohner ihre Häuser zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur noch aus trifftigen Gründen verlassen. Einen entsprechenden Erlass wurde bereits vom Gesundheitsministerium in Stuttgart versendet.

Zusätzliche Voraussetzungen für Ausgangssperre

Doch diesmal ist es nicht ausreichend lediglich über dem Inzidenwert zu liegen. Zusätzlich müssen auch noch 2 weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Es muss “eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus” vorliegen. Und außerdem muss in den betroffenen Landkreisen oder kreisfreien Städten auch ein “diffuses Infektionsgeschehen” vorliegen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn man den Anstieg der Infektionen nicht genau zuordnen kann. Diese Ausgangssperren sollen immer dann wieder aufgehoben werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens drei aufeinenanderfolgenden Tagen unter 50 liegt. Aktuell haben in Baden-Württemberg noch 26 Stadt- oder Landkreise eine Inzidenz von über 50. Ziel der Maßnahme ist es den Wert überall schnellstmöglich unter den Wert von 50 zu drücken. Ab diesem Zeitpunkt seien die Gesundheitsämter dann wieder in der Lage die Kontakte der einzelnen Infektionsfälle nachzuverfolgen.

Neue Regelung nach Urteil des Verwaltungsgerichtshof

Diese neuen regionalen Ausgangsbeschränkungen gelten als Folgemaßnahme. Erst am Montag hatte der Verwaltungsgerichtshof eine landesweite Ausgangssperre zwischen 20.00 und 5.00 Uhr gekippt. Denn die Maßnahme war von den zuständigen Richter angesichts der deutlich sinkenden Infektionszahlen mit sofortiger Wirkung ausgesetzt worden. Die landesweite Ausgangssperre läuft am Donnerstag ab, weswegen es nun die neue Regelung gibt, die an die Inzidenzwerte und die zusätzliche Vorgaben für Land- und Stadtkreise gekoppelt sind. Zudem will man wegen der gerade beginnenden Fastnacht keine Lücken bei den Ausgangssperren entstehen lassen.

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