Bundesanwaltschaft erhebt Mordanklage nach Messerattacke von Dresden


Angriff mit einem Toten war mutmaßlich islamistisch motiviert

Nach der offenbar islamistisch motivierten Messerattacke von Dresden mit einem Toten hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Der Syrer Abdullah A. H. H. sei des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. Er soll am 4. Oktober 2020 auf ein homosexuelles eingestochen haben, einer der Maänner erlag seinen Verletzungen.

Laut Anklageschrift handelte der Verdächtige aus einer radikalislamistischen Gesinnung heraus. Er habe die beiden Tatopfer ausgewählt, um sie als Repräsentanten einer vom ihm als “ungläubig” abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung mit dem Tod zu bestrafen, heißt es in der Mitteilung. Die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen waren zusammen für eine touristische Reise nach Dresden gefahren.

A. H. H. entkam zunächst. Am 20. Oktober wurde er vorläufig festgenommen, einen Tag später übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Die Tat sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der Verdächtige nach Behördenangaben erheblich vorbestraft ist, erst wenige Tage vor der Tat aus einer Jugendstrafvollzugsanstalt entlassen worden war und sich nur geduldet in Deutschland aufhielt. Der Staatsschutzsenat des Dresdner Oberlandesgerichts muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

by INA FASSBENDER

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