Eilmeldung! 2G-Regel im Einzelhandel ist rechtswidrig! Hammer-Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg


Die Richter am niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg haben die in dem Bundesland geltende 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. In vielen Bundesländern in Deutschland wurde die Regel bereits eingeführt. In Niedersachsen war mit dieser Regel erst zu Beginn dieser Woche begonnen worden. Hat das Urteil auch Signalwirkung für den Rest Deutschlands?

Oberverwaltungsgericht verbietet 2G-Regel im Einzelhandel

Nun wurde am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg verhandelt. Dabei ging es darum, zu beurteilen, ob die Geschäfte zukünftig nur noch geimpfte oder genese Kunden empfangen und bedienen dürfen. Ausnahmen sollten lediglich in Läden gelten, die Lebensmittel, Arzneimittel oder wichtige Dienstleistung anbieten (Post, Banken). Nun haben die Richter die Entscheidung getroffen, dass die 2G-Regel nicht verhältnismäßig ist.

Stattdessen erklärten die Richter, dass der Schutz von Kunden und Angestellten durch medizinische Masken gegeben sei. Zudem sei die Pandemie-Lage in Warnstufe 2 auch durch andere Maßnahmen “beherrschbar“. Die Richter kamen zum Schluss, dass durch die 2G-Regel der Gleichheitsgrundsatz verletzt werde. So sei der Kundenkontakt nach Auffassung der Richter in Supermärkten und Lebensmittelgeschäften viel größer, doch dort gelte die 2G-Regelung eben nicht. Die Klage vor dem OVG hatte ein Unternehmen angestrengt, das ein Mischwarensortiment anbietet. Das Urteil kann nicht mehr angefochten werden. “Das Urteil in Niedersachsen macht deutlich, dass die 2G-Regelung für weite Teile des Einzelhandels kein juristischer Selbstläufer ist“, verdeutlichte Stefan Genth, der Chef des Handelsverband Deutschland (HDE). Nun müsse man sehen, ob sich Gerichte in anderen Bundesländern dieser Entscheidung anschließen.

Niedersächsische Gesundheitsministerin zeigt sich enttäuscht

Kritisch sieht die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) die Gerichtsentscheidung: “Der Beschluss ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich zu akzeptieren. Ich bin allerdings weiterhin der Überzeugung, dass die Fortführung dieser Maßnahme der Bedrohungslage angemessen und auch infektiologisch notwendig gewesen wäre“, zeigte sich die SPD-Politikerin enttäuscht. Aus diesem Grund forderte die Ministerin die Geschäfte des Einzelhandels nun dazu auf, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und eigenständig die Einhaltung der 2G-Regel zu fordern. Mit dem Urteil einverstanden zeigte sich hingegen Stefan Birkner, FDP-Fraktionschef im niedersächsischen Landtag. “Der Einzelhandel ist nachweislich kein Infektionstreiber, 2G im Einzelhandel dient nicht dem Infektionsschutz“, argumentiert Birkner. Nach seiner Auffassung habe die Landesregierung mit dieser Maßnahmen vorgehabt, den Impfdruck auf Ungeimpfte zu erhöhen. “Sie sollte endlich aus den mittlerweile zahlreichen durch Gerichte einkassierten Maßnahmen lernen: Diese müssen immer gut begründet sein und Grundrechtseingriffe sind nur zulässig, wenn sie zum Infektionsschutz zwingend notwendig sind“, riet Birkner. Enttäuscht zeigte sich hingegen die Grünen-Fraktionschefin Julia Willie: “Der OVG-Beschluss untergräbt die Akzeptanz der Corona-Politik des Landes. Dabei sind wir gerade jetzt darauf angewiesen, dass alle sich an die Corona-Regeln halten, um die aktuelle Welle zu brechen.“

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