Einkaufen ohne Impfung verboten! In diesem Bundesland dürfen Ungeimpfte in vielen Läden nicht mehr Einkaufen


Steigende Infektionszahlen haben für härtere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus gesorgt, Für die ungeimpften Menschen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird es ab Donnerstag sogar zusätzliche Einschränkungen geben. Weil in Teilen des Einzelhandels die 2G-Regel gilt, können dort in vielen Geschäften nur noch Menschen einkaufen, die entweder gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ergreift harte Maßnahmen

In Mecklenburg-Vorpommern ist die aktuelle Pandemie-Lage vor allem im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kritisch. Denn dort befindet man sich jetzt bereits drei Tage hintereinander auf der Warnstufe Rot. Aus diesem Grund werden dort nun schärfere Maßnahmen getroffen. Ab sofort wird nämlich in zahlreichen Geschäften des Einzelhandels ebenfalls 2G gelten. Darüber informierte ein Sprecher des Landkreises am Mittwoch. Ausgenommen von der neuen Regelung sind lediglich Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Bau- und Gartenbaumärkte, Bücher- oder Zeitschriftgengeschäfte, sowie auch Drogerien, Apotheken, Sanitäts- und Reformhäuser, Optiker und Tierbedarfsmärkte.

2G-Regel für Einzelhandel im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Außerdem werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte eingeführt. Zukünftig dürfen diese Menschen sich bei privaten Treffen innerhalb ihrer Wohnungen nur noch mit maximal 5 Personen treffen. Im Freien hingegen ist dann noch ein Treffen mit maximal 10 Personen erlaubt. Bei dieser Regelung werden Genesene, Geimpfte und Kinder unter 14 Jahren aber nicht mitgezählt. Für die Weihnachtsmärkte des Landkreises gilt dann die 2G-plus-Regel. Dies bedeutet in der Praxis, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten, die zusätzlich auch einen negativem Corona-Test vorweisen können. 2G plus gilt seit Donnerstag im Gesamten Bundesland, wo Warnstufe Orange herrscht. Dies bedeutet, dass diese Regelung angewendet wird, wenn man Zugang zu vielen Innenbereichen haben will. Vor allem in der Gastronomie oder im Kultur- und Freizeitbereich ist dieses Vorgehen nun bindend.

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