Impfschäden – Klagewelle gegen Spahn und Karl Lauterbach? Patienten könnten vor Gericht ziehen!


Heftige Diskussion entbrannt! Wegen erlittener Impfschädeb fragen sich einige der Betroffenen, ob ein Gesundheitsminister für fahrlässige Fehlentscheidungen vor Gericht haftbar gemacht werden kann. In Deutschland existiert eine besondere Regelung, die Ministerverantwortlichkeit genannt wird. Demnach kann ein Minister politisch verantwortlich gemacht werden! Von dieser Regelung gibt es nur wenige Ausnahmen. Droht Lauterbach und Spahn eine Klagewelle?

Können Gesundheitsminister wegen Impfschäden belangt werden?

Dies ist nur dann der Fall, wenn ein Minister vorsätzlich handelt oder gegen Gesetze oder Verfassungsgrundsätze verstößt. In diesen Fällen könnte er persönlich haftbar gemacht werden. Dann drohen den Ministern eine Anklage vor Gericht, bei denen diese eventuell wegen bewusst fahrlässigem Handeln oder wegen eines Verstoßes gegen geltende Gesetze oder Verfassungsgrundsätze auch persönlich belangt werden können. Zum Beispiel könnte der Bundestag prüfen, ob die Gesundheitsminister Lobbyismus im Interesse der Pharmaunternehmen betrieben haben. Auch ist es möglich vom Bundestag eine Untersuchungskommission einzusetzen oder parlamentarische Anfragen zu stellen. So könnten möglichen Interessenkonflikte geprüft werden. Von Seiten der Bundesregierung existiert eine Verhaltensregel für Bundesminister und Staatssekretäre. Diese gibt verbindliche Regeln für die Wahrnehmung ihrer Ämter vor. Meist werden möglichen Interessenkonflikt oder Lobbyismus von den Medien aufgedeckt.

Gesundheitsminister können nur schwer auf Schadenersatz verklagt werden?

Einen Minister persönlich wegen Impfschäden auf Schadensersatz zu verklagen, ist ziemlich schwierig. Denn die Entscheidung über die Zulassung von Impfstoffen, die Festlegung von Impfempfehlungen und die Sicherheitsüberwachung von Impfstoffen wird in Deutschland vom Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert-Koch-Institut in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und den jeweiligen Gesundheitsbehörden entschieden. Allerdings kann es in bestimmten Fällen möglich sein, dassein Gesundheitsminister wegen politischer Entscheidungen oder Versäumnissen, die möglicherweise zu einem Schaden geführt haben, in die Verantwortung genommen werden. In solchen Fällen könnten möglicherweise Schadensersatzforderungen gegen den Bund oder gegen die zuständigen Behörden erhoben werden. Impfgeschädigte können auf jeden Fall eine finanzielle Entschädigung beantragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen einer Impfung und einem Schaden oft schwierig ist und dass in Deutschland ein spezielles Entschädigungsverfahren für Impfschäden existiert.

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