Impfschäden nach Corona-Impfung – Wer haftet nach Nebenwirkungen und Long Covid für meinen Schaden?


Viele Menschen haben Angst vor den Corona-Impfungen. Einer der häufigsten Gründe sind mögliche Impfschäden durch die verhältnismäßig neuartige Corona-Impfung. Dies wurde von Experten als einer der Gründe identifiziert, warum das Impftempo in Deutschland. zuletzt wieder abgenommen hatte. Wer müsste im Falle von Impfschäden tatsächlich haften?

Infektionslage in Deutschland besorgniserregend

Jeden Tag steigen die Inzidenzwerte in Deutschland weiter an und haben mittlerweile bundesweit einen Rekordwert von fast 400 erreicht. Außerdem wird die Lage auch dadurch noch kritischer, dass sich etwa 30 Prozent der Bundesbürger nicht gegen das potenziell tödlicher Coronavirus geimpft haben. Viele der Impfskeptiker fürchten sich vor etwaigen Impfschäden. Und dass, obwohl die Ständige Impfkommision (Stiko) dieses Risiko als äußerst gering einschätzt. Doch wer würde im Fall von Impfschäden haften? Hätten die Opfer einen Anspruch auf Entschädigung? So sieht die aktuell gültige Rechtslage aus.

Wann wird von einem Impfschaden gesprochen?

Der Impfschaden ist als “die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Ein Impfschaden liegt auch dann vor, falls durch die Erreger eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.” Aus diesem Grund sind für Impfschäden die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts des Bundesversorgungsgesetzes ausschlaggebend. Wer einen Impfschaden durch eine Schutzimpfung erlitten hat, dem steht ein Anspruch auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz zu. Die Ansprüche sind in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt. Das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes ist verantwortlich den zeitlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem eingetretenen Impfschaden zu bewerten. Trifft das Versorgungsamt eine ablehnende Entscheidung, steht dem Opfer der Weg vor das Sozialgericht offen. Im Fall von Impfschäden durch Covid-19-Impfungen besteht ein bundesweit einheitlicher Anspruch auf Entschädigung. Zudem kann auch die impfende Person in Haftung genommen werden, wenn es sich um Applikationsfehler der Impfung oder eine falsche Dosierung handelt.

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