Kundgebungen gegen Corona-Politik dürfen stattfinden


OVG setzt Versammlungsverbote vorläufig außer Vollzug

Die für Samstag in Berlin geplanten Kundgebungen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern dürfen stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte in der Nacht “im Wesentlichen” zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag, wie es in einer kurzen Mitteilung hieß. Damit seien die beiden Versammlungsverbote des Berliner Polizeipräsidenten vorläufig außer Vollzug gesetzt.

In Berlin wollen am Samstag tausende Menschen gegen die Corona-Maßnahmen demonstrieren. Erwartet werden bis zu 30.000 Teilnehmer. Die Versammlungsbehörde verbot zunächst mehrere Demonstrationen aus Gründen des Infektionsschutzes, das Verwaltungsgericht hob das Verbot am Freitag jedoch wieder auf.

Die Großkundgebung am Samstagnachmittag wurde von der Initiative Querdenken 711 angemeldet. Die Stuttgarter Initiative hatte auch die Versammlung am 1. August angemeldet, bei der mehr als 20.000 Menschen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie demonstrierten. Dabei wurden Hygieneauflagen bewusst missachtet. Neben Corona-Leugnern und radikalen Impfgegnern waren auch viele Teilnehmer mit eindeutig rechtsgerichteten Fahnen oder T-Shirts in der Menge zu sehen.

by John MACDOUGALL

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