Landgericht Berlin verhandelt nach AfD-Parteiausschluss über Kalbitz’ Eilantrag


Zivilprozess am 21. August über Streit um Brandenburger Rechtsaußenpolitiker

Das Berliner Landgericht verhandelt am 21. August über einen Eilantrag des Brandenburger Rechtsaußenpolitikers Andreas Kalbitz zu seinem AfD-Rauswurf. Nach Gerichtsangaben vom Mittwoch will Kalbitz erreichen, dass die AfD ihm bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens alle sich aus einer AfD-Mitgliedschaft ergebenden Rechte “uneingeschränkt belässt”. Ob das Gericht bereits am 21. August über den Eilantrag entscheidet oder einen Verkündungstermin für einen späteren Tag festlegt, ist offen.

Der AfD-Bundesvorstand hatte im Mai mit knapper Mehrheit beschlossen, Kalbitz’ AfD-Mitgliedschaft zu annullieren, weil er bei seinem Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und in der inzwischen verbotenen rechtsextremen “Heimattreuen Deutschen Jugend” verschwiegen haben soll.

Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf Ende Juli, dagegen geht Kalbitz nun mit dem Zivilverfahren vor dem Berliner Landgericht vor. Dieses erläuterte, dass es die von Kalbitz beantragte einstweilige Verfügung zunächst nicht erließ, sondern stattdessen die mündliche Verhandlung “zur Frage des Erlasses oder Nichterlasses” anberaumte.

Kalbitz war seit Ende 2017 Mitglied des AfD-Bundesvorstands. Er zählt neben dem Thüringer Landes- und Fraktionschef Björn Höcke zu den führenden Köpfen des ultrarechten AfD-“Flügels”, der im März vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und inzwischen offiziell aufgelöst wurde. Kalbitz war Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Brandenburg im vergangenen September, wo die AfD mit 23,5 Prozent der Stimmen Platz zwei belegte.

Wegen der Entscheidung der Bundespartei kann Kalbitz sein bisheriges Amt als Brandenburger AfD-Landeschef aktuell nicht ausüben. Am Dienstag beschloss die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion zudem, dass Kalbitz vorerst bis zur Eilentscheidung des Landgerichts sein Amt als Fraktionschef ruhen lässt.

Theoretisch hätte Kalbitz das Amt des Fraktionschefs im Potsdamer Landtag weiter ausüben können: In Brandenburg wurde bereits nach dem Beschluss des Bundesvorstands zum Parteiausschluss im Mai die Geschäftsordnung der Landtagsfraktion so geändert, dass eine Parteimitgliedschaft nicht mehr Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Fraktion ist.

Die stellvertretende AfD-Chefin Beatrix von Storch geht davon aus, dass Kalbitz nicht an die Fraktionsspitze in Brandenburg zurückkehren wird. “Die Partei hat beschlossen, dass Kalbitz nicht mehr Mitglied der Partei sein soll”, sagte sie am Mittwoch im Rundfunk Berlin-Brandenburg.

Er habe “eine klar rechtsextremistische Vergangenheit, von der er sich nicht distanziert”, sagte von Storch. Mit der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts zum Parteirauswurf könne Kalbitz auch nicht mehr Vorsitzender einer Fraktion sein. Das sei “klar artikuliert”.

Auch AfD-Parteichef Jörg Meuthen zeigte sich zufrieden über die Entscheidung der Brandenburger AfD-Fraktion. Allerdings hält er den parteiinternen Streit noch nicht für beigelegt. “Natürlich haben wir und auch ich persönlich Gegenwind von Leuten bekommen, die mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sind”, sagte er dem Magazin “Cicero”.

Dieser Gegenwind werde nicht “von jetzt auf gleich zu einem lauen Lüftchen”, sagte Meuthen. Er hatte die Abstimmung über Kalbitz im Bundesvorstand herbeigeführt und sich dort durchgesetzt.

by Tobias SCHWARZ

Beliebteste Artikel Aktuell: