Neues Infektionsschutzgesetz soll Corona-Maßnahmen gerichtsfest machen


Spahn: Pandemiebekämpfung ist “Mammutaufgabe”

Union und SPD haben sich auf eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt, mit der die Corona-Einschränkungen künftig besser vor den Gerichten bestehen sollen. Die Vorlage, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, enthält gesetzliche Konkretisierungen für einzelne Corona-Schutzmaßnahmen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wertete die Pandemiebekämpfung als “Mammutaufgabe”, deren Höhepunkt noch nicht erreicht sei.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, einen neuen Paragrafen 28a ins Infektionsschutzgesetz einzufügen. Dieser trägt die Überschrift “Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Sars-CoV-2”. Darunter sind 15 Punkte aufgelistet, etwa “Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum”, “Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung”, “Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen” und “Reisebeschränkungen”.

“Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein”, heißt es weiter. Wie weit die Maßnahmen gehen, soll – ähnlich wie heute schon praktiziert – von der Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einem bestimmten Gebiet abhängen. “Schwerwiegende Schutzmaßnahmen” kommen bei Überschreitung des Schwellenwerts von 50 in Frage. Bereits ab einem Wert ab 35 seien “stark einschränkende Schutzmaßnahmen” angezeigt.

Der Gesetzentwurf soll bereits am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten und in der nächsten Sitzungswoche Mitte November verabschiedet werden. Mit der Neuregelung wird die gesetzliche Grundlage für die Länder-Verordnungen zur Pandemiebekämpfung präzisiert.

Die Union hatte die jetzt geplante Gesetzesänderung zunächst nicht für nötig gehalten. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich skeptisch geäußert.

Mit Blick auf die seit Montag geltenden härteren Beschränkungen sagte Spahn am Dienstag, um die Pandemie im Griff zu behalten, “mussten wir die Notbremse ziehen”. Es werde ein schwieriger November sein. Auch nach Ablauf diesen Monat würden aber alle weiterhin “vorsichtig sein müssen”.

Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am Morgen unter Berufung auf Angaben der Gesundheitsämter mitteilte, wurden am Vortag 15.352 neue Ansteckungsfälle erfasst. Insgesamt wurden damit seit dem Beginn der Pandemie in Deutschland 560.379 Infektionsfälle registriert. Die am Dienstag gemeldete Zahl der Neuinfektionen liegt deutlich unter den Spitzenwerten der vergangenen Woche.

RKI-Vizechef Lars Schaade verwies darauf, dass sich die Zahl der Fälle zuletzt innerhalb von zehn Tagen verdoppelt habe. Ginge es so weiter, werde an Weihnachten die Zahl von 400.000 pro Tag erreicht. Die Zahl der auf Intensivstationen behandelten Patienten sei auf 2243 gestiegen.

Allerdings gibt es einen leichten Rückgang beim so genannten R-Wert, der angibt, wie viele weitere Menschen ein Infizierter ansteckt. Er sei von etwa 1,4 auf knapp 1,1 zurückgegangen. Die etwas flachere Kurve aus den vergangenen Tagen gebe aber noch keinen Aufschluss darüber, ob eine “Trendwende” erreicht sei. Solange der R-Wert noch über 1,0 liege, gebe es noch ein exponentielles Wachstum.

Schaade wies zudem auf mögliche Engpässe bei den Testkapazitäten hin. Würde in der kälteren Jahreszeit jeder Mensch mit Erkältungssymptomen getestet, wären mehr als drei Millionen Tests pro Woche nötig. Deswegen habe das RKI die Empfehlungen zu den Testkriterien angepasst. Faktoren seien nunmehr insbesondere die spezifischen Corona-Symptome oder die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe.

by STEFANIE LOOS

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