Spionage! Deutscher Geheimagent spionierte für die Russen! Hat Putin den deutschen Agenten erpresst?


In dem zuletzt entdeckten Spionagefall beim BND kommen immer weitere hochbrisante Informationen an die Öffentlichkeit. So soll der in der letzten Woche enttarnte Doppelagent Carsten L. geheime Informationen an die russischen Geheimdienste weitergeleitet haben. Unter anderem sollen dabei auch geheime Informationen zur Lage in der Ukraine weitergegeben worden sein – hatten die Russen ein Druckmittel gegen Carsten L.?

Gefasster Spion beim BND könnte erpresst worden sein

Nun gibt es offenbar Anzeichen darauf, dass der festgenommene Russen-Spion möglicherweise erpresst wurde. Dies jedenfalls geht aus Behauptungen aus Sicherheitskreisen hervor, die im Augenblick in diesem Zusammenhang ermitteln. Zu diesen Spekulationen wollte sich allerdings weder der Generalbundesanwalt noch der BND selbst äußern. Es wurde lediglich auf die bereits am vergangenen Donnerstag veröffentlichte Pressemitteilung verwiesen. Wie bereits zuvor bekannt wurde, soll der verhaftete Carsten L. ein leitender Mitarbeiter in der streng geheimen Abteilung für Technische Aufklärung gewesen sein. Auch deshalb sei der Fall äußerst brisant, weil über diese Abteilung etwa die Hälfte aller BND-Meldungen bekannt werden. Nun befürchtet man beim BND, dass durch dieses Leck auch Informationen befreundeter Geheimdienste aus den USA oder Großbritannien in russische Hände geraten sein könnten. Dies ist für den deutschen Geheimdienst bereits jetzt ein internationales Debakel.

BND enttarnt Spion in den eigenen Reihen

Der in der vergangenen Woche verhaftete Carsten L. war vom Bundesnachrichtendienst selbst enttarnt worden. Nach seiner Festnahme droht dem Mann nun in einem schweren Fall wie diesem eine Haftstrafe zwischen 5 Jahren und lebenslanger Haft. Da der Mann in vertraulicher Stellung beschäftigt war und diese für die Spionage missbraucht hat, liegen erschwerende Gründe für eine Verurteilung vor. Der Mann habe sich außerdem schriftlich verpflichtet, die in seiner Kenntnis befindlichen Staatsgeheimnisse zu wahren. Experten gehen in diesem Fall von einer Straftat aus, die die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet habe.

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