Verteidiger von früherem SS-Wachmann legt Revision gegen Hamburger Urteil ein


Staatsanwaltschaft will Bewährungsstrafe laut Gericht nicht anfechten

Der Verteidiger des in Hamburg verurteilten früheren SS-Wachmanns Bruno D. hat Revision gegen die zweijährige Bewährungsstrafe für den 93-Jährigen eingelegt. Auch zwei Rechtsanwälte von drei Nebenklägern fechten das Urteil des Hamburger Landgerichts an, wie das Gericht am Donnerstag weiter mitteilte. Die Staatsanwaltschaft will demnach keine Revision einlegen.

Die Hamburger Kammer hatte D. am Donnerstag vergangener Woche der Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen sowie des Mordversuchs in einem Fall schuldig gesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 93-Jährige 1944 und 1945 als Jugendlicher achteinhalb Monate zur Mannschaft des Konzentrationslagers Stutthof gehört hatte.

Vertreter der Nebenklage begrüßten den Schuldspruch als wichtiges “Signal”, äußerten teils aber auch Kritik an der Strafaussetzung zur Bewährung. Das Verfahren gegen D. gilt als einer der letzten Prozesse wegen der Massenverbrechen in den Vernichtungslagern der Nazizeit.

by Axel Heimken

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