Keine Maskenpflicht im Herbst? NRW überlegt geplante Corona-Regel im Alleingang zu kippen


Ab dem Herbst 2022 wird überall in Deutschland mit steigende Corona-Zahlen gerechnet. Deshalb arbeitet die Bundesregierung nun auch schon länger an der Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Doch eine der neuen Maßnahmen ab dem 1. Oktober 2022 stoßen den Verantwortlichen der NRW-Landesregierung bereits jetzt sauer auf – kippt Deutschlands größtes Bundesland die neuen Corona-Maßnahmen im alleingnag?

NRW will Corona-Regeln zur Maskenpflicht ändern

Un dabei handelt es sich um eine Regelung im Zusammenhang mit der Maskenpflicht. So erlaubt die Bundesregierung den Bundesländern je nach Infektionslage selbst über die Maskenpflicht in Innenräumen zu entscheiden. Allerdings sollen nach Planung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in diesem Zusammenhang auch einige Ausnahmen gelten. Denn die Menschen sollen bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen und auch in allen gastronomischen Einrichtungen unter Umständen von der Maskenpfñicht befreit werden. Und zwar, wenn die Personen einen aktuellen und negativen Corona-Test vorlegen, innerhalb der letzten 90 Tage von einer Corona-Infektion genesen sind oder deren letzte Impfung gegen Covid-19 weniger als 3 Minate zurückliegt. Hier kritisiert NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) jedoch: “Das bürdet der Wirtschaft einen Kontrollaufwand auf, der nicht zu leisten ist.“ Der CDU-Politiker fordert deshalb schnell Klarheit in diesem Zusammenhang zu schaffen.

NRW-Minister Laumann will sich bei Ausnahmen auf Stiko-Empfehlung berufen

Wie Laumann weiter kritisiert, würden die von Lauterbach ins Spiel gebrachten Ausnahmen von der Maskenpflicht nicht mit den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) übereinstimmen, sondern diesen widersprechen. Denn dort sind keine Impfungen im 3-Monats-Takt vorgesehen. Doch auch der Chef der

Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Gerald Gaß kritisiert die von Lauterbach vorgeschlagene Regelung als “völlig unpraktikabel“. Weitere Kritik kommt vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Dort sträubt man sich komplett gegen eine Maskenpflicht an Schulen. Dazu sei das Risiko auf schwere Verläufe bei Kindern zu gering. Karl Lauterbach ruderte in der Zwischenzeit in Sachen Impfungen ein wenig zurück. Er erklärte, dass die Ausnahme von der Maskenpflicht nicht als Empfehlung für weitere Corona-Impfungen verstanden werden sollten. Diese Annahme bezeichnete Lauterbach als “medizinisch unsinnig“.

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